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Ratgeber Untervermietung
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Kündigung der Wohnung wegen Abstellen von Sachen im Hausflur
Stellt ein Mieter trotz diverser Abmahnungen über Jahre Gegenstände im Hausflur ab, dann kann das zur Kündigung der Wohnung führen.
Mieter stellt immer wieder Gegenstände, Sachen in den Hausflur
In einem vom Landgericht Köln (Urteil v. 02.12.2016 - 10 S 99/16) entschiedenen Fall ging es darum, dass die Mieterin über mehrere Jahre hinweg immer wieder Gegenstände im Treppenhaus abstellte: Ein Schuhregal, zahlreiche 5-Liter-Glasgefäße, Kartons u.a.
Vermieter ermahnt Mieterin immer wieder, dass die Sachen aus dem Flur zu entfernen
Die Vermieterin schrieb sie immer wieder an und verlangte, dass die Sachen entfernt werden sollten. Solche Schreiben sind durchaus als Abmahnung aufzufassen:
Vermieter schickt Abmahnung an Mieter - richtiges Verhalten
Abstellen von Dingen, Sachen im Treppenhaus als Störung des Hausfriedens
Die Mieterin passte ihr Verhalten nicht an und meinte, sie habe das Recht, Sachen im Treppenhaus abzustellen. Schließlich sprach die Vermieterin die ordentliche Kündigung aus.
Sachen im Treppenhaus abstellen - Gericht sieht darin eine Störung des Hausfriedens
Die Kündigung des Mietvertrages sei zu Recht erfolgt, denn das Verhalten der Mieterin sei eine Störung des Hausfriedens, urteilte das Gericht.
Die Mieterin habe ihr Verhalten nicht einem angemessenen Miteinander mit allen anderen Mietern des Hauses angepasst.
Der Hausflur sei nicht Gegenstand des Mietvertrags und stelle im Brandfall einen Fluchtweg dar, so dass der Vermieter verhindern müsse, dass dort Dinge abgestellt werden.
Die Mieterin habe ihre vertraglichen Pflichten erheblich verletzt, so dass die Kündigung der Wohnung gerechtfertigt sei.
Andere Urteile zu Gegenständen im Hausflur:
Kleines Schuhregal im Treppenhaus, Hausflur kann erlaubt sein
Redaktion
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