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Schuhregal im Treppenhaus, Hausflur kann erlaubt sein - Mietrecht
Nicht immer kann der Vermieter verbieten, dass auf Dauer ein Schuhregal vor der Wohnungstür vom Mieter aufgestellt wird.
Vermieter verlangt, dass ein Schuhregal aus dem Hausflur entfernt wird
Ein Mieter hatte ein 30 cm tiefes Schuhregal vor seine Wohnungstür gestellt.
Die Vermieterin verlangte nach längerer Zeit, dass der Mieter das Regal entfernen soll. Dieser Aufforderung folgte der Mieter nicht.
Vermieter verklagt Mieter auf Entfernung des Schuhregals aus dem Hausflur
Da das Regal nicht entfernt wurde, klagte der Vermieter auf Entfernung des kleinen Schuhregals.
Das Gericht stellte in diesem Fall fest, dass der Mietvertrag keine Vereinbarungen über die Nutzung des Treppenhauses enthielt, und dass Mieter das Recht zur Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen haben, wenn davon keine Störungen ausgehen
Der Vermieter konnte dem Gericht nicht darlegen, dass von dem Schuhregal konkrete Störungen ausgehen, andere Mieter durch das Regal Nachteile haben.
Das Amtsgericht Herne (Az. 20 C 67/13) wies die Klage des Vermieters ab, das Schuhregal durfte stehen bleiben.
- In solchen Fällen kommt es immer konkret auf den Einzelfall an.
Schuhregal im Treppenhaus - ist das eine übliche Nutzung einer Gemeinschaftsfläche?
Schuhregale vor der Wohnungstür, im Hausflur gehören in der Regel nicht unbedingt zu einer üblichen Nutzung von Gemeinschaftsflächen.
Im Streitfall kommt es u.a. darauf an, ob ein solches Regal zum üblichen, vertragsgemäßen Gebrauch eines Treppenhauses gehört - es kann daher durchaus sein, dass andere Gerichte in solchen Fällen dem Vermieter Recht geben, das Regal zu entfernen ist.
Mietvertrag enthält Verbot zum Aufstellen von Regalen in Hausfluren oder dem Treppenhaus
Enthält der Mietvertrag (oder auch die Hausordnung) eine wirksame Regelung zur Nutzung des Treppenhauses, dann haben sich Mieter daran zu halten.
Im Mietvertrag kann geregelt sein, dass Gegenstände im Treppenhaus, die zu einer Erhöhung der Brandlast führen, nicht abgestellt werden dürfen.
- Vermieter sind im Rahmen ihrer wahrzunehmenden Verkehrssicherungspflicht für den Brandschutz im Treppenhaus verantwortlich.
- Der Fluchtweg darf nicht behindert werden.
Auch wenn ein wirksames Verbot zum Abstellen von Gegenständen im Mietvertrag enthalten ist, so gibt es eine Ausnahme für Rollatoren, einem Rollstuhl.
Weitere Informationen:
Rollator, Rollstuhl im Treppenhaus oder Hausflur abstellen
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