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Mietwohnung, Sachen im Hausflur - Kündigung durch Vermieter
Stellt ein Mieter, trotz diverser Abmahnungen über Jahre Gegenstände im Hausflur ab, dann kann das zur Kündigung der Wohnung durch den Vermieter führen.
Mieter stellt immer wieder Gegenstände, Sachen in den Hausflur
In einem vom Landgericht Köln (Urteil v. 02.12.2016 - 10 S 99/16) entschiedenen Fall ging es darum, dass die Mieterin über mehrere Jahre hinweg immer wieder Gegenstände im Treppenhaus abstellte: Ein Schuhregal, zahlreiche 5-Liter-Glasgefäße, Kartons u.a.
Vermieter ermahnt Mieterin immer wieder, dass die Sachen aus dem Flur zu entfernen
Die Vermieterin schrieb seine Mieterin immer wieder an und verlangte, dass die Sachen aus em Flur entfernt werden sollten - solche Schreiben des Vermieters sind durchaus als Abmahnung aufzufassen, auch wenn nicht unbedingt das Wort "Abmahnung" im Schreiben steht:
Vermieter schickt Abmahnung an Mieter - richtiges Verhalten.
Abstellen von Dingen, Sachen im Treppenhaus als Störung des Hausfriedens
Die Mieterin passte ihr Verhalten nicht an und meinte, sie habe das Recht, Sachen im Treppenhaus abzustellen. Schließlich sprach die Vermieterin die ordentliche Kündigung für die Wohnung aus.
Sachen im Treppenhaus abstellen - Gericht sieht darin eine Störung des Hausfriedens
Die Kündigung des Mietvertrages sei zu Recht erfolgt, denn das Verhalten der Mieterin sei eine Störung des Hausfriedens, urteilte das Gericht.
Die Mieterin habe ihr Verhalten nicht einem angemessenen Miteinander mit allen anderen Mietern des Hauses angepasst.
Der Hausflur sei nicht Gegenstand des Mietvertrags und stelle im Brandfall einen Fluchtweg dar, so dass der Vermieter verhindern müsse, dass dort Dinge abgestellt werden.
Kündigung der Wohnung wegen Sachen im Hausflur ist berechtigt
Das Gericht urteilte: Die Mieterin habe ihre vertraglichen Pflichten erheblich verletzt, so dass die Kündigung der Wohnung gerechtfertigt sei.
Anderes Urteil zu Gegenständen im Hausflur:
Schuhregal im Treppenhaus, Hausflur kann erlaubt sein - Mietrecht
Redaktion
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