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Kündigung, Schadenersatz Mieter - Maklerkosten für Eigentumserwerb

Ein Mieter, der wegen einer durch Vertragsverletzung des Vermieters ausgelösten Kündigung eine Eigentumswohnung kauft, hat keinen Anspruch auf Ersatz der dafür aufgewandten Maklerkosten.

Vertragsverletzung des Vermieters, Kündigung des Mietvertrags - Schadenersatz

Eine schwere Vertragsverletzung des Vermieters kann dazu führen, dass der Mieter / die Mieterin den Mietvertrag kündigt, sich eine andere Wohnung sucht.

Kündigung des Mietvertrags durch Mieter - Kündigungsgrund angeben

Schadenersatz wegen Vertragsverletzung des Vermieters

Der Mieter hat in solchen Fällen grundsätzlich Anspruch auf Ersatz aller Schäden, die er durch diese Vertragsverletzung erleidet, § 280 BGB, insbesondere also, weil er im Hinblick auf die Kündigung eine andere Wohnung anmietet, dafür Kosten entstehen.

Schaden durch Vertragsverletzung des Vermieters, insbesondere Maklerkosten

Grundsätzlich sind bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung alle Schäden zu ersetzen, die beim Mieter entstehen, und die auf diese Vertragsverletzung des Vermieters zurückgehen.

Als Mieter Schadenersatzansprüche geltend machen

Dazu gehören auch Maklerkosten: Ein Mieter, der wegen einer schweren Vertragsverletzung des Vermieters den Mietvertrag kündigt, eine andere Wohnung sucht und dafür einen Makler beauftragt, kann von dem vertragsbrüchigen Vermieter die Erstattung der entstehenden Kosten verlangen.

  • Allerdings muss der Mieter nachweisen, dass der Vermieter den Vertrag verletzt hat, und es bleibt für die Gerichte ein Spielraum für die Bewertung, ob diese Vertragsverletzung so schwerwiegend war, dass sie eine Kündigung rechtfertigt.
Hinweis


Auch wenn der Vermieter den Mietvertrag unberechtigt kündigt, ist dies eine schwerwiegende Vertragsverletzung - der Vermieter ist zum Ersatz entstehender Schäden verpflichtet.

Schadenersatz für Mieter: Maklerkosten füt Mieter bei Erwerb von Eigentum

Ein Vermieter hatte trotz Untersagung durch den Mieter in dessen Abwesenheit auf dem Balkon der Wohnung Arbeiten ausführen lassen. Der Mieter hatte wegen schwerwiegender Vertragsverletzung des Vermieters den Mietvertrag gekündigt, einen Makler beauftragt und schließlich ein 250 km entfernt liegendes Einfamilienhaus gekauft. Er  verlangte vom früheren Vermieter insbesondere die Erstattung der Maklerkosten von 13.000 €.

Urteil: Vertragsverletzung des Vermieters -keine Maklerkosten als Schadenersatz

Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 9.12.2020 (Az. VIII ZR 371/18 ), der Mieter habe keinen Anspruch auf Erstattung dieser Maklerkosten. Der Erwerb einer Immobilie liege "völlig außerhalb des Vertragszwecks", dem der Mietvertrag diene. Daher könne aus einer Verletzung der Vertragspflichten durch den Vermieter kein Anspruch entstehen für Aufwendungen, die im Hinblick auf einen Eigentumserwerb entstehen.

Hinweis

Diese Beschränkung durch den "Vertragszweck" dürfte auch bei Schadenersatzansprüchen wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs gelten.



Redaktion


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