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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Kündigung Mietvertrag Mietwohnung durch Mieter - Kündigungsgrund
Ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, Sonderkündigung durch Mieter
Man unterscheidet
- die ordentliche Kündigung - das ist die Kündigung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist
- die außerordentliche oder auch fristlose Kündigung,
- die Kündigung wegen eines Sonderkündigungsrechts
Ordentliche, fristgemäße Kündigung: ohne Kündigungsgrund
Für eine ordentliche, fristgemäße Kündigung müssen Sie als Mieter keinen Kündigungsgrund angeben.
Es reicht, dass aus Ihrem Schreiben eindeutig hervorgeht, dass Sie den Mietvertrag kündigen wollen.
Wenn dieses Kündigungsschreiben dem Vermieter zugeht, wird der Mietvertrag mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist beendet.
Außerordentliche, fristlose Kündigung, Sonderkündigung - Grund angeben
Handelt es sich nicht um eine ordentliche Kündigung der Wohnung,
- sondern wollen Mieter ein Sonderkündigungsrecht nutzen
- oder eine außerordentliche - fristlose - Kündigung aussprechen,
dann muss die Kündigungsart aus dem Schreiben hervorgehen und Sie müssen dann auch den jeweiligen Kündigungsgrund in dem Schreiben nennen.
Kündigung im Original mit allen Unterschriften zustellen
Denken Sie daran:
- Sie müssen die Kündigung schriftlich fassen (nicht per mail oder app, nicht per Fax !) und (alle Mieter) müssen persönlich unterschreiben, oder eine entsprechende Vollmacht im Original beifügen:
Mietvertrag als Mieter immer schriftlich kündigen - Regeln
- Das Kündigungsschreiben muss dem Vermieter im Original zugehen.
Wenn Sie nicht ganz genau wissen, wann die Kündigungsfrist endet, oder ob Ihre Sonderkündigung oder fristlose Kündigung wirksam ist, können Sie vorsorglich "zum nächstzulässigen Termin" kündigen. Sie sollten aber möglichst vor einer Kündigung fachkundigen Rat in Anspruch nehmen.
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