Logo

Kündigungsverzicht, Kündigungsausschluss für Wohnung

Bei einem Wohnungsmietvertrag kann ein Kündigungsausschluss, Kündigungsverzicht durch eine Individualvereinbarung auch für mehr als vier Jahre wirksam vereinbart werden.

Kündigungsausschluss oder Kündigungsverzicht im Mietvertrag für eine Wohnung

Die meisten Wohnungsmietverträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können dann vom Mieter jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.

Dann wird aber im Vertrag vereinbart, dass die Kündigung für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen ist, oder auf das Kündigungsrecht wird verzichtet.

Kündigungsausschluss für fünf Jahre im Mietvertrag der Wohnung vereinbart

In einem unbefristeten Mietvertrag war am Ende (handschriftlich) der Zusatz eingetragen:
"Die Mieter verzichten für die Dauer von 60 Monaten auf ihr gesetzliches Kündigungsrecht."

Die Mieter kündigten alsbald.

Hinweis


Ein handschriftlicher Zusatz im Vertrag ist kein Beweis dafür, dass es sich um eine frei ausgehandelte Individualvereinbarung handelt.

Individualvereinbarung: Kündigungsausschluss, Kündigungsverzicht wirksam

In diesem Fall entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 22.12.2003,  ( Az. VIII ZR 81/03 ) der Kündigungsausschluss sei wirksam. Er ging davon aus, es handle sich um eine Individualvereinbarung, nicht um eine Formularklausel. Dann sei auch ein einseitiger Kündigungsverzicht der Mieters, und auch für mehr als vier Jahre möglich.

In einem anderen Fall war ein beidseitiger Kündigungsverzicht für zehn Jahre vereinbart worden. Auch hier ging der BGH mit Urteil vom 13.10.2010 (Az. VIII ZR 98/10 ) von einer Individualvereinbarung aus und erklärte den Kündigungsverzicht für wirksam.

Bei Formularklausel gelten strengere Regeln für Kündigungsverzicht, Kündigungsausschluss

Wenn die Vertragsklausel nicht als frei ausgehandelte Individualvereinbarung anzusehen ist, dann gelten strengere Regeln, ein Verzicht darf dann nur als beiderseitiger Verzicht und höchstens für vier Jahre vereinbart werden.


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: