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Mietendeckel, Mietsenkung - Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag ab

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag abgelehnt, eine Mietsenkung gemäß Gesetz über den Mietendeckel für Berlin vorerst auszuschließen.

Hinweis


Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 15. April 2021 entschieden, dass das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen, der sogenannte â€žBerliner Mietendeckel″ verfassungswidrig ist. Beschluss v. 25. März 2021 – 2 BvF 1/20 – 2 BvL 4/20 – 2 BvL 5/20.

Mietbegrenzung nach dem Landesgesetz, sogenannter Mietendeckel

Das Landesgesetz ordnet einen Mietenstopp an und legt für die Wiedervermietung von Wohnraum die maximal zulässige Miete gesetzlich fest. Das Gesetz ist umstritten, es wird unter anderem behauptet, das Land Berlin dürfe solche Regelungen gar nicht erlassen.

Mietendeckel - Mietbegrenzung, Mietenstopp in Berlin

Mietsenkung - zweite Stufe des Mietendeckels

Am 23.11.2020 tritt § 5 des Gesetzes in Kraft. Nach dieser Vorschrift sind Mieten verboten, die die zulässige Miete um mehr als 20 % übersteigen.
Mietendeckel Berlin, Landesgesetz - Mietsenkung

  • Die Vermieter sind verpflichtet, von sich aus die Miete zu senken.
  • Tun sie das nicht, können die Mieter sich an die Senatsverwaltung für Wohnen wenden, die dann entsprechende Bescheide erlassen kann.
  • Mieter können auch direkt gegenüber ihrem Vermieter die Reduzierung der Miete verlangen, und das vor den Zivilgerichten geltend machen.

BVerfG prüft Landesgesetz über Mietendeckel

Beim Bundesverfassungsgericht liegen mehrere Anträge, das Berliner Landesgesetz insgesamt - oder einzelne Vorschriften daraus - für verfassungswidrig zu erklären. Voraussichtlich wird es bis Mitte 2021 dauern, bis endgültige Entscheidungen fallen.

Eilantrag: Mietsenkung aussetzen

Eigentümer hatten einen Eilantrag eingereicht mit dem Ziel, zu entscheiden, dass die Vorschrift über die Mietsenkung nicht in Kraft tritt, bevor das BVerfG endgültig entschieden hat. Sie argumentierten, sie müssten hohen Aufwand treiben, um die Mietsenkung zu berechnen und zu buchen - möglicherweise würde der entsprechende Aufwand dann noch einmal eintreten, falls das Gesetz für verfassungswidrig erklärt werden sollte.

BVerfG: Mietsenkung wird nicht ausgesetzt

Das BVerfG lehnte durch Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 - den Antrag ab. Die Frage, ob das Land Berlin die Zuständigkeit habe, derartige Regelungen zu erlassen, sei offen. Daher komme eine Aussetzung des Gesetzes nur dann in Frage, wenn den Beschwerdeführeren sehr schwere, unabänderliche oder kaum rückgängig zu machende  Nachteile entstünden. 

Mietsenkung ist ab 23.11.2020 in Berlin anzuwenden

Das sei nicht festzustellen, der Antrag sei abzulehnen. Damit sind die Vermieter in Berlin ab 23.11.2020 verpflichtet, die Miete zu senken. Mieter können selbst einschätzen, ob ein Anspruch auf Mietsenkung besteht, und  - am besten nach fachkundiger Beratung - prüfen, was sie unternehmen wollen.

Mietendeckel Berlin, Landesgesetz - Mietsenkung

Hinweis


Abzuraten ist zunächst davon, eigenmächtig die Mietzahlung zu verringern. Auch wenn der Vermieter eine Mietsenkung vornimmt, sollten Sie als Mieterin oder Mieter den Differenzbetrag zunächst einmal beiseite legen, für den Fall, dass das Gesetz am Ende doch für verfassungswidrig erklärt wird.



Redaktion


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