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Mietsenkung mit Berliner Mietendeckel - Was gilt für Mieter?

Das Gesetz ist vom BVerfG durch Beschluss vom 25.3.2021 für nichtig erklärt worden.


Das Berliner Landesgesetz zur Mietbegrenzung, auch Mietendeckel genannt, sieht vor, dass überhöhte Mieten gesenkt werden können.

Nach dem am 23.2.2020 in Kraft getretenen Gesetz gilt für laufende Mietverträge grundsätzlich ein Mietenstopp, und für die Wiedervermietung von Wohnraum ist eine Mietentabelle festgelegt - die dort festgelegte Tabellenmiete kann durch Zuschläge oder eine besondere Genehmigung erhöht sein.

Landesgesetz zur Mietbegrenzung für Wohnraum in Berlin, Mietendeckel

Mietendeckel - Mietsenkung für überhöhte Mieten ab 23.11.2020 für Berlin vorgesehen

Es ist vorgesehen, dass Mieten, die diesen Rahmen deutlich überschreiten, auch gesenkt werden sollen, und zwar ab 23.11.2020.

Über die Zulässigkeit des Mietendeckels entscheidet das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat es zwar abgelehnt, die Mietsenkungsvorschrift vorläufig auszusetzen:
BVerfG - Eilantrag gegen Mietsenkung abgelehnt

Aber: Der Mietendeckel wird von politischen Akteuren und von Vermieterverbänden scharf angegriffen. Zur Zeit kann man sich nicht darauf verlassen, dass und wie weit der Mietendeckel Bestand hat.

Hinweis


  • Sollte das Gesetz am Ende für verfassungswidrig erklärt werden, dann müssten Sie die über den Mietendeckel erhaltene Mietsenkung an den Vermieter nachzahlen.
  • Ersparte Mieten sollten deshalb zur Seite gelegt werden, damit man, wenn das Gesetz für unzulässig erklärt würde, die bis zu diesem Zeitpunkt erhaltene Mietsenkung schnell nachzahlen kann, kein Kündigungsrisiko wegen Mietrückständen entsteht. 

Mietendeckel, überhöhte Miete - Mietsenkung - wenn die Werte um 20 % überschritten werden

Das Prinzip ist einfach:

Im Einzelnen kann es Unklarheiten geben, welcher Tabellenwert oder welcher Zuschlag genau richtig ist. Gehen wir zunächst einmal davon aus, dass sich das klar feststellen lässt.

  • Auf diesen Gesamtbetrag werden dann 20 % aufgeschlagen.
  • Ãœbersteigt die gezahlte Miete diesen Betrag, dann soll eine Mietsenkung und auch Rückforderung seit November 2020 überzahlter Mieten möglich sein.

Mietendeckel - Anfrage von Mietern beim Vermieter zur Feststellung der Miete

Als Mieterin oder Mieter haben Sie weitreichende Ansprüche auf Auskunft gegenüber dem Vermieter, der auch Belege vorlegen muss.
Auskunftsansprüche an den Vermieter

Die Antwort sollten Sie fachkundig prüfen lassen. Möglicherweise lässt sich so ohne große Schwierigkeiten klären, wie hoch die preisrechtlich zulässige Miete für Ihre Wohnung ist.

Tipp

Orientierung, welche Miete zulässig ist, bietet der 

Mietendeckelrechner des Berliner Mietervereins

ebenso der

Mietendeckelrechner der Senatsverwaltung

  • Dann können Sie den Vermieter - freundlich - auffordern, schriftlich zu bestätigen, dass Sie nicht mehr als diesen Betrag als Miete zahlen müssen, und Sie können ihn auffordern, Beträge, die nach dem 23.11.2020 überzahlt worden sind, zurückzuzahlen.

Mietsenkung mit Mietendeckel -  Rückforderung von gezahlter Miete - Klage beim Amtsgericht

Weigert sich der Vermieter, die Miete zu reduzieren und / oder Miete an Sie zurückzuzahlen, dann können Sie Klage beim Amtsgericht erheben. Im Einzelnen kann es unklar sein, welche Miete genau sich ergibt, welcher Rückzahlungsanspruch besteht, und auch ab wann, bzw. für welchen Zeitraum.

  • Grundsätzlich kann all das durch die Zivilgerichte geklärt werden.
  • Es entscheidet auch ausschließlich das Zivilgericht, ob Sie Geld zurückbekommen und wieviel.
  • Abzuraten ist davon, einen errechneten Betrag einfach abzuziehen.
Hinweis


Bevor Sie eine Klage einreichen, sollten Sie unbedingt fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.

Mietendeckel - zulässige Miete von der Behörde feststellen lassen - Antrag des Mieters 

Als Mieterin oder Mieter können Sie auch bei der Senatsverwaltung für Wohnungswesen beantragen, die preisrechtlich zulässige Miete festzustellen. Das kann einige Unsicherheiten klären. Auch kann es sein, dass der Vermieter, wenn Sie einen Behördenbescheid vorlegen, eher bereit ist, die Miete zu senken, und ein Prozess überflüssig wird.


Redaktion


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