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Mietendeckel Berlin - Härtefallgenehmigung für Vermieter

Das Gesetz ist vom BVerfG durch Beschluss vom 25.3.2021 für nichtig erklärt worden.


Wenn die Regelungen des Landesgesetzes zur Mietbegrenzung im Einzelfall für den Vermieter zu einem unzumutbaren wirtschaftlichen Ergebnis führen, kann der Vermieter eine Härtefallgenehmigung beantragen.

Das Landesgesetz zur Mietbegrenzung, der sogenannte Mietendeckel, legt fest, dass bestimmte Mieten nicht überschritten werden dürfen. Das kann aber im Einzelfall zu einer unzumutbaren Härte für den Vermieter führen.

Mietendeckel - Härtefallantrag des Vermieters - Antrag auf Genehmigung einer höheren Miete

Der Vermieter kann dann bei der Investitionsbank Berlin (IBB) einen Antrag stellen, für die Wohnung eine höhere Miete zu genehmigen. Es ist möglich, dass Sie in diesem Verfahren von der IBB angeschrieben werden. Aber wahrscheinlich können Sie zu den Einzelheiten, um die es dort geht, gar nichts sagen.

Hinweis

Wenn Sie ein entsprechendes Schreiben der IBB erhalten, sollten Sie fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.
Möglicherweise können Sie ja doch Informationen beitragen, die wichtig sind.

Mietendeckel - Vermieter bekommt Härtefallgenehmigung - höhere Miete für Mieter

Wenn der Antrag des Vermieters Erfolg hat, wird dem Vermieter am Schluss ein Genehmigungsbescheid erteilt.

Wird auf den Antrag des Vermieters eine Härtefallgenehmigung erteilt, dann darf die Miete, die sich sonst aus der Tabelle zum Mietendeckel und den dort vorgesehenen Zuschlägen ergibt, ausnahmsweise überschritten werden.

  • In der Genehmigung steht dann, welche Miete für diese Wohnung preisrechtlich zulässig ist.

IBB Härtefallgenehmigung für Vermieter, höhere Miete - IBB Bescheid zur Kenntnis des Mieters

  • Dieser Bescheid muss auch Ihnen als Mieterin oder Mieter mitgeteilt werden.
Hinweis

Wie sich eine solche Genehmigung für Sie auswirkt, ab wann Sie z.B. eine höhere Miete zahlen müssen, hängt von den Einzelheiten ab.

Nehmen Sie dazu unbedingt fachkundige Beratung in Anspruch.

Härtefallgenehmigung durch IBB - Vermieter bekommt höhere Miete - Zuschuss für Mieter

Wenn tatsächlich die IBB dem Vermieter eine Genehmigung erteilt, eine höhere Miete zu verlangen, Ihre Miete also steigt,

dann sieht das Landesgesetz vor, dass Sie als Mieterin oder Mieter einen entsprechenden Zuschuss beantragen können.

  • Der Zuschussantrag muss wiederum bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden.
  • Voraussetzung für einen Zuschuss ist eine Prüfung Ihres Haushaltseinkommens und der Wohnungsgröße nach dem Wohnraumgesetz Berlin.
Hinweis

Eine etwaige Härtefallgenehmigung ist auch bei der Frage zu berücksichtigen, bis auf welche Höhe eine Mietsenkung möglich ist.



Redaktion


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