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Mietendeckel - Bundesverfassungsgericht erklärt Gesetz für nichtig
Das Bundesverfassungsgericht hat das Berliner Gesetz zur Begrenzung von Wohnraummieten in Berlin, den sogenannten Mietendeckel, für nichtig erklärt.
Das Land Berln hatte 2019 ein Gesetz erlassen, um auf die steil ansteigenden Wohnungsmieten in der Stadt zu reagieren.
Mietendeckel Berlin - Mietenstopp - Begrenzung der Mieten - Mietsenkung
Das Gesetz sah für einen Zeitraum von fünf Jahren ein Verbot von Mieterhöhungen vor, eine Begrenzung der Mieten bei Wiedervermietung und auch die Möglichkeit von Mietsenkungen.
Bundesverfassungsgericht: Land Berlin nicht zuständig, Gesetz zum Mietendeckel nichtig
Das Bundesverfassungsgericht hat heute, am 15.4.2021 den Beschluss bekanntgegeben, dass dieses Landesgesetz nichtig ist.
Regelungen zur Höhe der Miete von Wohnungen, der nicht einer besonderen Bindung unterliegt, seien schon seit 2001 im Bürgerlichen Recht geregelt. Für diesen Bereich habe der Bund die vorrangige Zuständigkeit, und er habe von ihr auch umfassend Gebrauch gemacht.
- Das BVerfG hat auch keine Übergangsregelungen vorgesehen, sondern das Gesetz für von Anfang an nichtig erklärt.
BVerfG Beschluss vom 25. März 2021, Az. 2 BvF 1/20 2 BvL 4/20 2 BvL 5/20
Mieterhöhungen nach Inkrafttreten des Mietendeckels
Welche Folgen das für Mieterhöhungen hat, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes von Vermietern abgegeben wurden, hängt davon ab, ob die Mieter zugestimmt haben oder zur Zustimmung verurteilt wurden, oder ob ein Vergleich geschlossen worden ist - und was dort ggf. vereinbart wurde.
- Mieter können dann verpflichtet sein, die entsprechenden Erhöhungsbeträge umgehend nachzuzahlen.
Mietendeckel - Mietverträge mit Schattenmiete - Regelung muss geprüft werden
In manchen Mietverträgen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurden, ist eine sogenannte Schattenmiete vereinbart: Eine niedrigere, dem Landesgesetz entsprechende Miete und eine höhere Miete, die gelten soll, wenn das Gesetz für nichtig erklärt wird.
Hier kommt es auf die Einzelheiten der Vertragsvereinbarung an, ob diese nach allgemeinen Regeln des BGB wirksam sind oder nicht.
- Sind sie wirksam, dann muss möglicherweise die entsprechende Mietdifferenz umgehend nachgezahlt werden.
- Prüfen Sie zuvor, ob die vereinbarte Miete gegen die durch Bundesrecht vorgesehene Mietpreisbremse verstoßen hat und erheben Sie die entsprechende Rüge.
Gesetz zum Mietendeckel: Mietsenkung gescheitert
Soweit auf der Grundlage des Landesgesetzes eine Mietsenkung vom Vermieter verlangt und auch umgesetzt wurde, ist die gesetzliche Grundlage dafür weggefallen.
- Vermieter können also die durch die Senkung eingetretene Differenz rückgängig machen, für künftige Monate wieder den früheren Betrag verlangen und umgehende Nachzahlung der Miete für zurückliegende Monate verlangen.
- Prüfen Sie zuvor, ob die vereinbarte Miete gegen die durch Bundesrecht vorgesehene Mietpreisbremse verstoßen hat und erheben Sie die entsprechende Rüge.
Redaktion
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