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Mietendeckel - Nachzahlung von Mieterhöhungen

Ist eine Mieterhöhung eingetreten, die wegen des Mietendeckels in Berlin zunächst einmal nicht bezahlt wurde, dann muss jetzt die Differenz meist nachgezahlt werden.

Das Landesgesetz zur Begrenzung der Mieten für Wohnraum in Berlin hatte einen  Mietenstopp, ein Verbot von Mieterhöhungen vorgesehen, die Mieten wurden auf den Stand 18.6.2019 eingefroren. Das Landesgesetz ist durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden.

Mieterhöhung während des Mietendeckels

Einige Vermieter hatten ungeachtet des Landesgesetzes von Mietern die Zustimmung zu Mieterhöhungen verlangt, oder auch Mieterhöhungen wegen Modernisierung. Teilweise hatten sie dabei schon selbst mitgeteilt, dass die Zahlung dieser erhöhten Miete - wegen des Mietendeckels - nicht verlangt wird.

  • Wurde im Mietvertrag eine Staffelmiete wirksam vereinbart, und ist eine im Vertrag vorgesehene Erhöhung wegen des Mietendeckels nicht umgesetzt worden, dann wird sie jetzt automatisch rückwirkend wirksam.
  • Indexmieterhöhungen müssen dagegen vom Vermieter mitgeteilt werden.

Nachzahlung der Mietdifferenzen, die durch den Mietendeckel entstanden sind

Meist können die Vermieter verlangen, dass nun die Differenzen zur bisher gezahlten Miete nachgezahlt werden. Das ist aber nicht immer der Fall, und es kann sein, dass eine vorherige Aufforderung des Vermieters erforderlich ist.

  • Teilweise steht in den Vereinbarungen über eine Miethöhe, dass der Vermieter sich vorbehält, den Differenzbetrag nachzufordern.
  • Manchmal ist auch - z.B. in gerichtlichen Vergleichen - festgelegt worden, dass die Mieter die Differenz innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach einer solchen Aufforderung bezahlen müssen.
  • Einige Vermieter haben auch schon erklärt, dass sie auf die Nachzahlungen verzichten.

Gibt es solche einschränkenden Vereinbarungen nicht, dann ist die vereinbarte Mieterhöhung ab sofort (also ab Mai 2021) bei der laufenden Miete hinzuzusetzen, und für die Vergangenheit - ab damals vorgesehenem Wirksamwerden der Mieterhöhung- nachzuzahlen.

Als Mieter oder Mieterin den Vermieter anschreiben - Ratenzahlung

Es ist umstritten, wieviel Zeit Mieterinnen und Mieter in dieser Ausnahmesituation haben, bevor sie wegen der Mietdifferenzenin Verzug kommen. Einige Fachleute gehen davon aus, dass jedenfalls 30 Tage nach Bekanntgabe des Beschlusses des BVerfG (am 15.4.2021) für die Nachzahlung einzuräumen sind.

  • Es kann sinnvoll sein, wenn Sie selbst den Vermieter bzw. die Verwaltung anschreiben und anfragen, wie mit der nun entstandenen Situation umgegangen wird. Sie können z.B. Ihre Zahlungsbereitschaft mitteilen und um Ratenzahlung bitten.

Für Menschen mit niedrigem Einkommen, auch wenn sie bisher keine Transferleistungen in Anspruch genommen haben, kommt ein Antrag beim JobCenter oder Sozialamt in Betracht. Ein solcher Antrag sollte formlos aber nachweisbar (mail oder Fax) möglichst rasch gestellt werden. Bei zu später Antragstellung kann der Anspruch ausgeschlossen sein!
Hinweise des Vereins Tacheles für die Antragstellung

Außerdem gibt es einen besonderen Fonds des Landes Berlin.

Kündigungsrisiko

Bestehen Mietrückstände von mehr als 1 Monatsmiete, kann der Vermieter eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung schicken. Ob diese berechtigt ist, hängt u.a. davon ab, wie Sie als Mieterin oder Mieter nach Kenntnis von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sich verhalten haben.
Erreichen die Mietrückstände den Betrag von 2 Monatsmieten, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung schicken. Diese kann aber durch zügige Nachzahlung unwirksam gemacht werden.



Redaktion


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