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Mietendeckel Berlin - moderne Ausstattung, Neuvermietung Wohnung

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt, das Gesetz zur Mietenbegrenzung in Berlin (MietenWoG Bln) ist daher nichtig.


Ist eine Wohnung mit einer modernen Ausstattung versehen, dann kann bei Wiedervermietung eine Miete verlangt werden, die die Tabellenmiete um 1 €/qm übersteigt.

Das Landesgesetz zur Mietbegrenzung (Mietendeckel) beschränkt die Miete,

  • wenn nach dem 23.2.2020 der Wohnraum neu vermietet wird, grundsätzlich auf die in § 6 festgelegte Tabellenmiete.
  • Dafür ist die Wohnung zunächst einmal in die Mietentabelle einzuordnen.
Hinweis


Für Wohnraum, der in einem Gebäude mit maximal 2 Wohnungen liegt, sind 10 % aufzuschlagen.
Korrigierte Mietentabelle für Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern

Mietendeckel - Erhöhung der Miete, Miethöhe bei Neuvermietung und moderner Ausstattung

Nach Einordnung in die (ggf. korrigierte) Tabelle ist zu prüfen, ob eine moderne Ausstattung für die Mietwohnung vorliegt. 

Berliner Mietendeckel - Merkmale einer modernen Ausstattung für die Mietwohnung

Das Gesetz definiert die moderne Ausstattung.

Es werden fünf Merkmale angegeben.

  • Wenn drei dieser Merkmale als vom Vermieter gegebene Ausstattung vorliegen, liegt eine moderne Ausstattung vor:
  1. schwellenlos von der Wohnung und vom Hauseingang erreichbarer Personenaufzug
  2. Einbauküche
  3. hochwertige Sanitärausstattung
  4. hochwertiger Bodenbelag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume
  5. Energieverbrauch von weniger als 120 kWh pro Quadratmeter und Jahr.
  • Es darf dann eine Miete verlangt werden, die die Tabellenmiete (ggf. korrigierte Tabellenmiete)
    um 1 €/qm übersteigt.

Mietendeckel - Ausnahme vom Mietenstopp bei niedriger Miete und moderner Ausstattung

Die Merkmale für moderne Ausstattung spielen auch eine Rolle, wenn Wohnraum schon vermietet ist:

  • Wenn zwei der vorgenannten Merkmale vorhanden sind, und die Miete bisher weniger als 5,02 €/qm beträgt, dann gilt der Mietenstopp nicht absolut - der Vermieter kann dann eine Erhöhung der Miete um bis 1 €/qm, maximal jedoch auf 5,02 €/qm verlangen.

Die Mietentabelle - ggf. mit dem Zuschlag für moderne Ausstattung - ist zukünftig auch für eine mögliche Mietsenkung zugrunde zu legen.

Tipp

Orientierung, welche Miete nach dem Mietendeckel zuässig ist, bietet der
Mietendeckelrechner des Berliner Mietervereins

ebeno der Mietendeckelrechner der Senatsverwaltung Berlin

Hinweis


Ein anderes Thema ist die Mietobergrenze bei Wohnraum, der nach Vermietung (weiter) modernisiert wird: Mieterhöhung bei Modernisierung ist begrenzt


Redaktion


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