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Mietendeckel Berlin - zulässige Miete - Auskunft vom Vermieter
Das Gesetz ist vom BVerfG durch Beschluss vom 25.3.2021 für nichtig erklärt worden.
Das Berliner Gesetz zur Begrenzung von Wohnungsmieten, der sogenannte Mietendeckel, sieht Auskunftsansprüche der Mieterinnen und Mieter, Auskunftspflichten der Vermieter vor.
Durch das Landesgesetz wird die Mietenbegrenzung für Wohnungen in Berlin angeordnet. Mieterinnen und Mieter sind aber für die Anwendung des Gesetzes auf Informationen angewiesen, die Wohnung betreffend.
Berliner Mietendeckel - Landesgesetz zur Mietenbegrenzung
Das Landesgesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen ist auf die meisten Wohnungen in Berlin anzuwenden - für manche Wohnungsbestände ist dies aber ausgeschlossen.
Ist das Landesgesetz anzuwenden, dann ist es grundsätzlich verboten, eine höhere Miete zu nehmen als diejenige, die am 18.6.2019 zu zahlen war, die sogenannte Stichtagsmiete. Für die Wiedervermietung gilt eine Mietentabelle als Obergrenze, in Ausnahmefällen, bei bisher besonders niedrigen Mieten, kann die Miete etwas angehoben werden. Bestimmte Modernisierungen können eine Mieterhöhung ermöglichen. Weiter ist vorgesehen, dass ab 23.11.2020 überhöhte Mieten gesenkt werden können.
Mietendeckel - zulässige Höhe der Miete - Mieter haben Auskunftsanspruch gegen Vermieter
Damit die Mieterinnen und Mieter - und auch die Behörden und die Gerichte - prüfen können, welche Miete für eine Wohnung zulässig ist, sind sie auf die entsprechenden Informationen angewiesen.
- Das Berliner Landesgesetz sieht daher Auskunftspflichten der Vermieterinnen und Vermieter vor,
- und ergänzend auch Auskunftsansprüche der Mieterinnen und Mieter.
Mietendeckel - Auskunftspflicht der Vermieter zur Mietenbegrenzung, zulässigen Miete
Innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes - also bis zum 23.4.2020 - müssen von Vermieterseite den Mietern und Mieterinnen die zur Berechnung der Mietobergrenze maßgeblichen Umstände mitgeteilt werden, das heißt die Merkmale, die für die Einordnung in die Mietentabelle maßgeblich sind, und für etwaige Zuschläge.
Wenn nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Wohnraum neu vermietet wird, müssen diese Informationen unaufgefordert vor Vertragsabschluss den Mieterinnen und Mietern vorgelegt werden, außerdem muss angegeben werden, welche Miete zuvor (insbesondere am 18.6.2019) gezahlt wurde.
Auskunftsanspruch gegen Vermieter nach dem Mietendeckel können Mieter durchsetzen
Schickt Ihnen die Vermieterseite eine solche Auskunft nicht von sich aus, dann können Sie Ihren Auskunftsanspruch durchsetzen, und Sie haben auch Anspruch darauf, dass Ihnen entsprechende Belege vorgelegt werden. Es geht um folgende Tatsachen:
- Die erstmalige Bezugsfertigkeit des Wohnraums; Tabellenmiete
- ob die Wohnung von Vermieterseite mit Sammelheizung und Bad ausgestattet ist; Tabellenmiete
- ob die Wohnung in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen liegt;
Tabellenmiete bei maximal 2 Wohnungen - ob die Wohnung eine moderne Ausstattung hat; Wiedervermietung, moderne Ausstattung
- welche Miete am 18.6.2019 gezahlt worden ist; Mietenstopp
- oder wie hoch die Erstvermietungsmiete war Mietenstopp
(im Falle der Erstvermietung zwischen dem 18.6.2019 und dem 23.2.2020); - ob nach dem 23.2.2020 bestimmte Modernisierungsarbeiten ausgeführt wurden;
- ob durch eine Härtefallentscheidung eine höhere Miete genehmigt wurde;
- ob durch einen Behördenbescheid eine preisrechtlich zulässige Miete festgestellt wurde;
Wenn nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Wohnraum neu vermietet wird, müssen diese Informationen unaufgefordert vor Vertragsabschluss den Mieterinnen und Mietern vorgelegt werden, außerdem muss angegeben werden, welche Miete zuvor (insbesondere am 18.6.2019) für die Mietwohnung gezahlt wurde.
Mietendeckel - Unanwendbarkeit des Gesetzes
Bestimmter Wohnraum ist von dem Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen.
Landesgesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin - Ausnahmen
In diesem Fall wird von Vermieterseite sinnvollerweise mitgeteilt, welche der Ausnahmen in Anspruch genommen wird.
Mietendeckel - Als Mieter den Auskunftsanspruch gegen Vermieter durchsetzen
Wenn Auskünfte fehlen, wenden Sie sich höflich an den Vermieter / die Verwaltung.
Bedenken Sie: Auch für Ihren Vermieter ist dieses Gesetz neu.
Musterbrief zum Mietendeckel - Auskunft zur Feststellung der Miete vom Vermieter bekommen
Ein Vorschlag:
Absender ...
Anschrift des Vermieters
...
Wohnung: ...
Mietvertrag vom ...
Datum ...
Sehr geehrte ...,
bekanntlich ist am 23.2.2020 das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung in Kraft getreten. Um einschätzen zu können, welche Miete für meine/unsere Wohnung nach diesem Gesetz preisrechtlich zulässig ist, fordere ich / fordern wir Sie auf, mir /uns Auskunft zu erteilen zu folgenden Punkten:
- Erstmalige Bezugsfertigkeit des Wohnraums;
- ob die Wohnung von Vermieterseite mit Sammelheizung und Bad ausgestattet ist;
- ob die Wohnung in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen liegt;
- ob die Wohnung eine moderne Ausstattung hat;
- welche Miete am 18.6.2019 gezahlt worden ist;
- oder die Erstvermietungsmiete;
(im Falle der Erstvermietung zwischen dem 18.6.2019 und dem 23.2.2020) - ob durch eine Härtefallentscheidung eine höhere Miete genehmigt wurde;
- ob durch einen Behördenbescheid eine preisrechtlich zulässige Miete festgestellt wurde;
- Sollten Sie der Meinung sein, dass dieser Wohnraum gemäß § 1 des Gesetzes von der Anwendung ausgenommen ist, wird um die Auskunft gebeten, auf welche der Ausnahmen Sie sich berufen wollen.
Es wird um Beantwortung bis ................ gebeten.
Bitte fügen Sie auch - zu den Punkten ........................ - entsprechende Belege bei.
Datum……………….. Unterschrift(en) …………………………………….
Auch wenn Sie bestimmte Informationen schon haben, sollten Sie die vollständige Auskunft anfordern.
Zu manchen Punkten sind aber Belege nicht notwendig, oder Sie werden sie schon haben (z.B. meist die am 18.6.2019 gezahlte Miete)
- Erfüllt der Vermieter seine Auskunftspflicht nicht, dann können Sie Ihren Auskunftsanspruch mit einer Klage vor dem Amtsgericht durchsetzen. Sie können auch Anzeige bei Ihrem Bezirksamt erstatten.
Redaktion
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