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Mieter fälscht Bescheinigung - fristlose Kündigung des Mieters

Vor Abschluss eines neuen Mietvertrags legte der Mietinteressent seinem neuen Vermieter eine gefälschte Vermieterbescheinigung vor, die dann zur fristlosen Kündigung der Wohnung führte.

Sinn der Vorvermieterbescheinigung im Rahmen des Mietvertragsabschlusses

Die Vorvermieterbescheinigung soll Vermietern Auskunft darüber geben, ob die Bonität des Mietinteressenten in Ordnung, der Mieter zuverlässig ist.

Vermieter verlangen sehr oft eine Vermieterbescheinigung, auch als Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder Vorvermieterbescheinigung bezeichnet von Mietinteressenten, die der aktuelle bzw. frühere Vermieter ausfüllen soll.

Neuer Vermieter verlangt Vorvermieterbescheinigung vom Mietinteressenten

Der neue Vermieter verlangte vom Mietinteressenten eine Vorvermieterbescheinigung. Darin sollte der bisherige Vermieter bestätigen, wie lange das Mietverhältnis bestanden hatte, ob der Mieter die Kaution und die laufenden Mieten pünktlich gezahlt habe und auch seinen sonstigen Vertragspflichten nachgekommen sei.

Mieter fälscht Vorvermieterbescheinigung, stellt die Bescheinigung selbst aus

Der Mietinteressent füllte das vom Vermieter gewünschte Formular selbst aus. Danach hatte er seit 2003 eine Wohnung zu einer Miete von EUR 695 gemietet und war seinen Vertragspflichten immer nachgekommen. Das von ihm selbst ausgefüllte Formular legte er dem neuen Vermieter vor und es kam zum Abschluss des Mietvertrags.

Falsche Vermieterbescheinigung - Vermieter kündigt die Wohnung fristlos

Der Vermieter stellte später fest, dass ihm sein Mieter eine falsche Bescheinigung im Rahmen des Mietvertragsabschlusses vorgelegt hatte. Daraufhin kündigte der Vermieter das Mietverhältnis fristlos, weil die Bescheinigung gefälscht gewesen sei - der Mieter habe mit dem genannten früheren Vermieter keinen Mietvertrag abgeschlossen und unter der in der Bescheinigung angegebenen Adresse auch nicht gewohnt.

BGH - Kündigung des Mieters wegen von ihm gefälschter Bescheinigung ist zulässig

Der Bundesgerichtshof (Urteil v. 9.4.2014 - VIII ZR 107/13) bestätigte die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Die gefälschte Bescheinigung stelle eine erhebliche Verletzung (vor)vertraglicher Pflichten dar, die eine Vertragsfortsetzung für den Vermieter unzumutbar mache. Die dem damaligen Mietinteressenten gestellten Fragen seien zulässig gewesen.
Fälschung Mietschuldenfreiheitsbescheinigung - fristlose Kündigung

Zwar habe der Mieter keinen Anspruch gegen den bisherigen Vermieter auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Das bedeute aber nicht, dass der neue Vermieter keine Bescheinigung erbitten und der Mieter eine solche Bescheinigung fälschen dürfe.
Bestätigung zur Mietschuldenfreiheit - Anspruch auf Ausstellung.



Redaktion


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