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Fälschung Mietschuldenfreiheitsbescheinigung - fristlose Kündigung

Die Fälschung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung durch einen Mietinteressenten, die dem neuen Vermieter im Rahmen eines Mietvertragsabschlusses vorgelegt wird, ist eine Vertragsverletzung und kann zur fristlosen Kündigung der Wohnung führen.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist wesentlich für den Abschluss des Mietvertrags

Vermieter legen großen Wert auf die Prüfung der Bonität eines künftigen Mieters. Der Nachweis, dass aus dem früheren Mietverhältnis keine Mietschulden bestehen, wird oft als sehr wesentlich angesehen. Viele Vermieter verlangen daher, dass die Mieter vor einem Mietvertragsabschluss eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorigen Vermieters vorlegen.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung - kein Anspruch des Mieters auf Ausstellung

Andererseits gibt es für Mieter gar keinen Anspruch, dass der vorige Vermieter eine solche Bescheinigung ausstellt.
Bestätigung zur Mietschuldenfreiheit - Anspruch auf Ausstellung.

Statt Bestätigung der Mietschuldenfreiheit: Quittung über die gezahlten Mieten verlangen

Weigert sich der vorige Vermieter, eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung auszustellen, dann sollten Sie ihm eine Aufstellung der von Ihnen gezahlten Mieten vorlegen und eine Quittung verlangen.

  • Auf die Ausstellung einer Quittung haben Mieter einen Anspruch aus § 368 BGB.

Weigert sich der Vermieter auch, eine Quittung auszustellen, dann können Sie den neuen Vermieter vielleicht beruhigen, indem Sie für das vergangene Jahr Ihre Kontoauszüge kopieren, auf denen die Zahlungen gebucht sind.

Fälschung der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann zur Kündigung der Wohnung führen

Strikt abzuraten ist davon, eine Bestätigung des Vermieters zu fälschen, denn das birgt die Gefahr, dass der neue Vermieter später wegen einer gefäschten Bescheinigung den Mietvertrag fristlos kündigt.

Mieter fälscht Bescheinigung des früheren Vermieters - fristlose Kündigung der Wohnung

In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte ein Mieter, um den Vermieter zum Abschluss des Mietvertrags zu bringen, eine Erklärung seines früheren Vermieters vorgelegt, wonach er - über eine lange Dauer des dortigen Mietvertrags - die Miete immer pünktlich gezahlt habe. 

Diese Erklärung war, wie sich später herausstellte, vom Mieter selbst erstellt, gefälscht worden. Weitere Einzelheiten zum Urteil:
Mieter fälscht Bescheinigung - fristlose Kündigung des Mieters.


Redaktion


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