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Mieter verweigert Prüfung der Rauchmelder - Kündigung
Die Verweigerung des Zutritts für die Prüfung und Wartung von Rauchmeldern kann die Gefahr einer Kündigung des Mietvertrags zur Folge haben.
Rauchwarnmelder in Mietwohnungen sollen der Sicherheit aller Bewohner dienen
Sind in einer Wohnung Rauchmelder installiert, dann soll das dazu dienen, dass Bewohner auf Gefahren durch Rauch schnell aufmerksam werden, auch wenn sie schlafen oder sich in anderen Räumen aufhalten.
Deshalb besteht in den meisten Bundesländern die Verpflichtung für die Eigentümer, Rauchmelder zu installieren, und Sie als Mieterin oder Mieter müssen diese Installation dulden:
Rauchmelder - Der Einbau ist eine Modernisierungsmaßnahme
Regelmäßige Überprüfung, Wartung von Rauchmeldern ist vorgeschrieben
Die Rauchmelder nützen aber nur, wenn sie auch funktionieren. Daher ist vorgeschrieben, dass sie regelmäßig gewartet werden müssen. Diese Wartungsmaßnahmen müssen Mieter dulden. Das heißt, wenn eine Wartungsfirma sich ankündigt, muss mit ihr ein Termin vereinbart werden, und die Mitarbeiter müssen dann Zutritt zur Wohnung erhalten.
- Vergewissern Sie sich, dass der Techniker vom Vermieter beauftragt ist.
Prüfung, Wartung der Rauchmelder - Mieter verweigert Zutritt zur Wohnung, Kündigung
Das Landgericht Konstanz hat in einem Berufungsurteil vom 8.12.2017 (Az. A 11 S 83/17) sogar eine fristlose Kündigung bestätigt, weil ein Mieter dem Techniker den Zutritt nicht gewährt hatte. Der Mieter war - so das Landgericht selbst - psychisch krank und nicht einsichtsfähig, stand unter Betreuung, Mitarbeiter der Hausverwaltung und selbst der Betreuer des Mieters weigerten sich, die Wohnung zu betreten.
Das Amtsgericht hatte zuvor trotz der Sicherheitsbedürfnisse der anderen Bewohner eine Kündigung in diesem Fall nicht als angemessen angesehen.
Es handelt sich zweifellos um einen Extremfall, dem Vermieter wäre auch eine Klage auf Duldung und Durchsetzung des Urteils möglich gewesen.
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Redaktion
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