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Verweigerung der Prüfung der Rauchmelder - Kündigung der Wohnung

Die Verweigerung des Zutritts zur Wohnung für die Prüfung und Wartung von Rauchmeldern kann die Gefahr einer Kündigung des Mietvertrags zur Folge haben.

Rauchwarnmelder in Mietwohnungen sollen der Sicherheit aller Bewohner dienen

Sind in einer Wohnung Rauchmelder installiert, dann dient das dazu, dass Bewohner auf Gefahren durch Rauch schnell aufmerksam werden, auch wenn sie schlafen oder sich in anderen Räumen aufhalten.

Pflicht zur Installation von Rauchmeldern besteht für Vermieter, Eigentümer von Wohnungen

Deshalb besteht in den meisten Bundesländern die Verpflichtung für die Eigentümer, Rauchmelder zu installieren.
Installationspflicht für Rauchmelder in Deutschland - Termine 

Mieter müssen diese Installation dulden und manche Vermieter machen eine Mieterhöhung, weil dies eine Modernisierungsmaßnahme ist:
Rauchmelder - Der Einbau ist eine Modernisierungsmaßnahme 

Regelmäßige Überprüfung, Wartung von Rauchmeldern in Wohnungen ist vorgeschrieben

Die Rauchmelder müssen regelmäßig auf die Betriebsbereitschaft überprüft werden. Daher ist vorgeschrieben, dass regelmäßig eine Wartung erfolgen muss.

Wartung von Rauchmeldern - Mieter müssen Wartung dulden, Zutritt zur Wohnung gewähren

Diese Wartungsmaßnahmen müssen Mieter dulden. Das heißt, wenn eine Wartungsfirma sich ankündigt, muss mit ihr ein Termin vereinbart werden, und die Mitarbeiter müssen dann Zutritt zur Wohnung erhalten.
Urteil: Rauchmelder - das Ãœberprüfen sollen Mieter zulassen 

Keine Prüfung, Wartung der Rauchmelder - Mieter verweigert Zutritt zur Wohnung - Kündigung

Das Landgericht Konstanz hat in einem Berufungsurteil vom 8.12.2017 (Az.  A 11 S 83/17) sogar eine fristlose Kündigung bestätigt, weil ein Mieter dem Techniker den Zutritt nicht gewährt hatte.

Der Mieter war - so das Landgericht selbst - psychisch krank und nicht einsichtsfähig, stand unter Betreuung.

Mitarbeiter der Hausverwaltung und selbst der Betreuer des Mieters weigerten sich, die Wohnung zu betreten.

Das Amtsgericht hatte zuvor, trotz der Sicherheitsbedürfnisse der anderen Bewohner, eine Kündigung in diesem Fall nicht als angemessen angesehen.

Hinweis


Es handelt sich zweifellos um einen Extremfall, dem Vermieter wäre auch eine Klage auf Duldung und Durchsetzung des Urteils möglich gewesen.



Redaktion


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