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Ratgeber Untervermietung
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Mietminderung für Wohnung auch bei Urlaub und Abwesenheit
Ist wegen erheblicher Mängel eine Mietminderung berechtigt, dann kommt es nicht darauf an, ob der Mieter zu Hause oder wegen Urlaubs verreist ist - die Mietminderung für die Wohnung ist auch für Zeiten der Abwesenheit möglich.
Modernisierung - Arbeiten machen die Mietwohnung für Mieter unbenutzbar
Bei einer erheblichen Einschränkung der Nutzung der Mietwohnung steht Mietern eine Mietminderung zu:
Mietminderung für Mietwohnung ist gesetzlich geregelt.
Eine 1-Zimmer-Wohnung war von umfangreichen Modernisierungsarbeiten so stark betroffen, dass sie für knapp zwei Monate überhaupt nicht benutzt werden konnte.
Der Mieter legte seinen Urlaub in diese Zeit und war während der Bauzeit teilweise nicht in der Stadt, beanspruchte für die Zeit eine Mietminderung.
Mietminderung wegen Mängeln der Wohnung - was beachten?
Vermieter verweigert Mietminderung, weil der Mieter verreist, im Urlaub war
Der Mieter zahlte für die beiden Monate, in denen die Bauarbeiten waren, die Miete nicht, ging von einer möglichen Mietminderung von 100 Prozent aus. In solchen Fällen entstehen durch eine solche Mietminderung zunächst einmal Mietrückstände.
Der Vermieter kündigte wegen Mietschulden seinen Mieter.
- Er meinte, für die zwei Monate Bauzeit habe der Mieter keine Minderung beanspruchen können, weil er sich gar nicht in der Wohnung aufgehalten habe.
Urteil - Mietminderung auch bei Urlaub und Abwesenheit
Das Landgericht Berlin entschied durch Urteil vom 28.6.2018 (Az. 65 S 45/18):
- Die Mietminderung ist der Ausgleich dafür, dass die Tauglichkeit der Wohnung zum Gebrauch eingeschränkt ist.
- Ob der Mieter die Wohnung in dieser Zeit überhaupt benutzt, oder z.B. am Arbeitsplatz oder auf Geschäftsreise oder im Urlaub ist, spielt für die Mietminderung keine Rolle.
Umgekehrt müssen Mieter für eine mangelfreie Wohnung auch die volle Miete zahlen, selbst wenn sie die Wohnung aus persönlichen Gründen zeitweise gar nicht nutzen kann.
Mietminderung auch für Zeiten der Abwesenheit.
Unbenutzbare Mietwohnung - Mietminderung um 100 Prozent
Auch bei einer nicht möglichen Nutzung der Wohnung:
Das direkte Kürzen der Miete um 100 Prozent ist immer höchst riskant.
Mietminderung für Wohnung - wie die Miete mindern?
- Soll eine hohe Mietminderung direkt in Anspruch genommen werden: Nehmen Sie unbedingt vorher fachkundige Beratung in Anspruch, damit dem Vermieter keine Gelegenheit gegeben wird den Mietvertrag zu kündigen.
Das Gericht wies in diesem Fall die Kündigung des Vermieters zurück, aber es kann auch anders sein:
Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags.
Urlaubsreise während einer Modernisierung - Vermieter muss für Mieter kein Hotel zahlen
Da in diesem Ausnahmefall die Wohnung unbewohnbar war, wies das Gericht noch darauf hin, dass der Vermieter von Hotelkosten entlastet sei, wenn der Mieter in dieser Zeit aus anderen Gründen gar nicht am Ort wohnt.
Redaktion
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