​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Mietminderung für Wohnung auch bei Urlaub und Abwesenheit
Ist für eine Wohnung wegen erheblicher Mängel eine Mietminderung berechtigt, dann kommt es nicht darauf an, ob der Mieter zu Hause ist oder verreist, auf Geschäftsreise oder im Urlaub ist - die Mietminderung ist auch für Zeiten der Abwesenheit möglich.
Modernisierung - Arbeiten machen die Mietwohnung für Mieter unbenutzbar
Eine 1-Zimmer-Wohnung war von umfangreichen Modernisierungsarbeiten so stark betroffen, dass sie für knapp zwei Monate überhaupt nicht benutzt werden konnte.
Der Mieter legte seinen Urlaub in diese Zeit und war während der Bauzeit teilweise nicht in der Stadt.
Mietminderung wegen Mängeln der Wohnung - was beachten?
Bei einer erheblichen Einschränkung der Nutzung der Mietwohnung durch Mängel besteht nicht nur ein Anspruch auf Mängelbeseitigung, sondern dem Mieter / der Mieterin steht auch eine Mietminderung zu:
Mietminderung für Mietwohnung ist gesetzlich geregelt
Vermieter verweigert Mietminderung, weil der Mieter verreist, im Urlaub war
Der Mieter zahlte für diese beiden Monate, in denen die Bauarbeiten waren, die Miete nicht, weitere Mietrückstände kamen hinzu.
Der Vermieter kündigte. Er meinte, für die zwei Monate Bauzeit habe der Mieter keine Minderung beanspruchen können, weil er sich gar nicht in der Wohnung aufgehalten habe.
Urteil - Mietminderung auch bei Urlaub und Abwesenheit
Das Landgericht Berlin entschied durch Urteil vom 28.6.2018 (Az. 65 S 45/18):
- Die Mietminderung ist der Ausgleich dafür, dass die Tauglichkeit der Wohnung zum Gebrauch eingeschränkt ist.
- Ob der Mieter die Wohnung in dieser Zeit überhaupt benutzt, oder z.B. am Arbeitsplatz oder auf Geschäftsreise oder im Urlaub ist, spielt keine Rolle.
Umgekehrt müsse der Mieter für eine mangelfreie Wohnung auch die volle Miete zahlen, selbst wenn er die Wohnung aus persönlichen Gründen zeitweise gar nicht nutzen kann.
Mietminderung auch für Zeiten der Abwesenheit
Auch bei einer nicht möglichen Nutzung der Wohnung:
Das Kürzen der Miete um 100 Prozent ist immer höchst riskant. Nehmen Sie unbedingt vorher fachkundige Beratung in Anspruch, damit dem Vermieter keine Gelegenheit gegeben wird den Mietvertrag zu kündigen.
Das Gericht wies in diesem Fall die Kündigung des Vermieters zurück.
Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags
Urlaubsreise während einer Modernisierung - Vermieter muss für Mieter kein Hotel zahlen
Da in diesem Ausnahmefall die Wohnung völlig unbewohnbar war, wies das Gericht noch darauf hin, dass der Vermieter von Hotelkosten entlastet sei, wenn der Mieter in dieser Zeit aus anderen Gründen gar nicht am Ort wohnt.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: