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Mietminderung für Wohnung auch bei Urlaub und Abwesenheit

Ist für eine Wohnung wegen erheblicher Mängel eine Mietminderung berechtigt, dann kommt es nicht darauf an, ob der Mieter zu Hause ist oder verreist, auf Geschäftsreise oder im Urlaub ist - die Mietminderung ist auch für Zeiten der Abwesenheit möglich.

Modernisierung - Arbeiten machen die Mietwohnung für Mieter unbenutzbar

Eine 1-Zimmer-Wohnung war von umfangreichen Modernisierungsarbeiten so stark betroffen, dass sie für knapp zwei Monate überhaupt nicht benutzt werden konnte.

Der Mieter legte seinen Urlaub in diese Zeit und war während der Bauzeit teilweise nicht in der Stadt.
Mietminderung wegen Mängeln der Wohnung - was beachten?

Hinweis


Bei einer erheblichen Einschränkung der Nutzung der Mietwohnung durch Mängel besteht nicht nur ein Anspruch auf Mängelbeseitigung, sondern dem Mieter / der Mieterin steht auch eine Mietminderung zu:
Mietminderung für Mietwohnung ist gesetzlich geregelt 

Vermieter verweigert Mietminderung, weil der Mieter verreist, im Urlaub war

Der Mieter zahlte für diese beiden Monate, in denen die Bauarbeiten waren, die Miete nicht, weitere Mietrückstände kamen hinzu.

Der Vermieter kündigte. Er meinte, für die zwei Monate Bauzeit habe der Mieter keine Minderung beanspruchen können, weil er sich gar nicht in der Wohnung aufgehalten habe.

Urteil - Mietminderung auch bei Urlaub und Abwesenheit

Das Landgericht Berlin entschied durch Urteil vom 28.6.2018 (Az. 65 S 45/18):

  • Die Mietminderung ist der Ausgleich dafür, dass die Tauglichkeit der Wohnung zum Gebrauch eingeschränkt  ist.
  • Ob der Mieter die Wohnung in dieser Zeit überhaupt benutzt, oder z.B. am Arbeitsplatz oder auf Geschäftsreise oder im Urlaub ist, spielt keine Rolle.

Umgekehrt müsse der Mieter für eine mangelfreie Wohnung auch die volle Miete zahlen, selbst wenn er die Wohnung aus persönlichen Gründen zeitweise gar nicht nutzen kann.

Mietminderung auch für Zeiten der Abwesenheit

Hinweis


Auch bei einer nicht möglichen Nutzung der Wohnung:

Das Kürzen der Miete um 100 Prozent ist immer höchst riskant. Nehmen Sie unbedingt vorher fachkundige Beratung in Anspruch, damit dem Vermieter keine Gelegenheit gegeben wird den Mietvertrag zu kündigen.

Das Gericht wies in diesem Fall die Kündigung des Vermieters zurück.
Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags 

Urlaubsreise während einer Modernisierung - Vermieter muss für Mieter kein Hotel zahlen

Da in diesem Ausnahmefall die Wohnung völlig unbewohnbar war, wies das Gericht noch darauf hin, dass der Vermieter von Hotelkosten entlastet sei, wenn der Mieter in dieser Zeit aus anderen Gründen gar nicht am Ort wohnt. 


Redaktion


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