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Mietminderung auch bei Abwesenheit des Mieters möglich

Eine Mietminderung setzt nicht voraus, dass sich Mieter in der Wohnung aufhalten, in der Wohnung während einer Mietminderung wohnen. Mieter können auch für Zeiten der Abwesenheit eine Mietminderung verlangen.

Mietminderung für Mietwohnung  ist ein gesetzlicher Anspruch für Mieter

Eine Genehmigung durch den Vermieter ist keine Voraussetzung für die Durchführung einer Mietminderung: 
Vermieter muss eine Mietminderung nicht genehmigen
Mietminderung wegen Mängeln, was beachten?

    Anspruch auf Mietminderung besteht für Zeit der Abwesenheit, auch für Urlaub oder Kur 

    Auch wenn sich Mieter längere Zeit nicht in der Wohnung aufhalten, z.B. weil es dort nicht mehr auszuhalten ist, oder wenn sie in Urlaub fahren, sich in Kur befinden oder längere Zeit bei Bekannten zu Besuch sind:

    • Auch für solche Zeiträume besteht der Anspruch auf Mietminderung.

    Urteil: 
    Mietminderung für Wohnung auch bei Urlaub und Abwesenheit 

    Hinweis


    Im Streitfall legt das Gericht die Höhe der Minderung fest, vielleicht erst nach einem längeren Prozess.

      Mietminderung für Zeiten, in denen Mieter nicht in der Wohnung sind - Gesundheit des Mieters

      Es kommt nicht darauf an, wie stark Sie als Mieter*in persönlich unter dem Mangel leiden, ein Mangel z.B. gesundheitliche Einschränkungen verstärkt.

      Es gibt keine höhere Mietminderung, wenn Sie leicht frieren, oder unter einer körperlichen Beeinträchtigung leiden: 
      Höhere Mietminderung bei Krankheit, Behinderung möglich? 

      Hinweis


      Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Vermieter eine Zwischenumsetzwohnung zur Verfügung gestellt hat. Denn dann kommt es für die Dauer des Bewohnens der Umsetzwohnung nur darauf an, ob die Umsetzwohnung vertragsgerecht benutzt werden kann.


      Redaktion


      Hinweis

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