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Miete unter Vorbehalt zahlen - ist dem Vermieter mitzuteilen
Wenn Sie Miete zahlen, die Sie später zurückfordern wollen (z.B. wegen einer Mietminderung), dann müssen Sie einen Vorbehalt erklären, und haben diesen Vorbehalt gegenüber dem Vermieter mitzuteilen.
Nachfolgend beschränken wir uns auf den häufigen Fall einer beabsichtigten Mietminderung wegen Mängeln bzw. eines Mangels an der Mietwohnung.
Hinweis
Ausführlicher Beitrag mit anderen Beispielen, Gründen für Zahlungen unter Vorbehalt an den Vermieter:
Zahlung unter Vorbehalt - Rückforderungsvorbehalt erklären
Mietminderung wegen erheblicher Mängel - Mietzahlung unter Vorbehalt stellen
Sehr häufig stellt sich die Frage nach einer Mietkürzung, wenn erhebliche Mängel an der Wohnung bestehen, die gerade entdeckt wurden.
Einzelheiten zur Mietminderung:
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Zwar wird durch das Gesetz die Miete gemindert - aber noch weiß niemand genau, ob ein Gericht den Mangel als erheblich ansieht, und welche Höhe der Mietminderung es anerkennt oder ob man sich mit dem Vermieter ohne Rechtsstreit einigen kann.
- Daher besser keine Miete kürzen, sondern unter Vorbehalt zahlen und später eine berechtigte Mietminderung zurückfordern:
Zahlung Miete unter Vorbehalt - Mietminderung später geltend machen
Lesetipps
Formulierungsvorschlag - Zahlung Miete für Mietwohnung unter Vorbehalt - Mietminderung
Meist ist die Miete für den laufenden Monat schon bezahlt:
...Ich stelle wegen der am ....(Datum) Ihnen mitgeteilten Mängel die Miete - auch für den bereits laufenden Monat - unter den Vorbehalt der Teilrückforderung.
Zusätzlich empfiehlt es sich, bei Überweisungen im Verwendungszweck anzugeben "unter Vorbehalt" und die Kontobelege aufzuheben.
- Sie können für die Erklärung des Vorbehalts unseren Musterbrief nutzen:
Mängel Mietwohnung Vermieter mitteilen, Reparatur fordern
- Sie können für die Erklärung des Vorbehalts unseren Musterbrief nutzen:
Als Mieter gegenüber dem Vermieter den Vorbehalt für die Mietzahlungen erklären
Sie sollten gegenüber dem Vermieter die Zahlung unter Vorbehalt, immer schriftlich mitteilen.
- Die Zustellung, der Eingang Ihres Schreibens beim Vermieter / Verwalter sollte immer nachweisbar sein.​​​​
Zahlung unter Vorbehalt erklären, wenn schon Mietminderungen vorgenommen wurden
Auch wenn Sie einen Teil der Miete schon einbehalten, kann ein solcher Vorbehalt sehr nützlich sein. Besonders, wenn man z.B. wegen schon vorgenommener Mietminderungen sich mit dem Vermieter streitet, sollten Mieter immer
- um das Risiko einer Kündigung des Mietvertrags wegen (angeblichen) Mietrückständen gering zu halten - die Mietzahlung in voller Höhe leisten, obwohl sie der Ansicht sind, dass dem Vermieter gar nicht die volle Miete zusteht - dafür aber immer die Mietzahlung unter Vorbehalt stellen.
Ein ähnlicher Fall ist, wenn man nur einen Teil einer wahrscheinlich berechtigten Mietminderung gegenüber dem Vermieter geltend macht, aber eine höhere Mietminderung für berechtigt hält.
Sie halten eine Mietminderung von 20 % für angemessen, ziehen aber - aus Sorge vor Ärger oder einer Kündigung (wegen dann angeblicher Mietschulden, wegen einer vielleicht zu hohen Mietminderung) - nur 10 % von der Miete ab.
- Wenn Sie in solch einem Fall den Vorbehalt erklären, können Sie, wenn zum Beispiel ein Prozess wegen der Höhe der angemessenen Mietminderung geführt werden muss, ggf. eine berechtigte höhere Minderung durchsetzen und die dann überzahlte Miete vom Vermieter zurückerhalten.
Geht es nicht um einen Rückforderungsvorbehalt wegen Mängeln und einer Mietminderung, dann finden Sie in dem nachdolgenden Link andere Beispiele und Gründe:
Zahlung unter Vorbehalt - Rückforderungsvorbehalt erklären
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