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Mietpreisbremse - Mieter bekommt zu hohe Miete zurück
Ein Mieter hat in Hamburg die Mietpreisbremse gerichtlich durchgesetzt, die zu viel gezahlte, die überhöhte Miete zurück zu bekommen.
Mietpreisbremse - Mieter bekommt zu viel gezahlte Miete zurück
Das Amtsgericht St. Georg hat in einem Urteil vom 22.6.2017 (Az. 913 C 2/17) die Mietpreisbremse angewandt und den Vermieter zur Rückzahlung zu viel verlangter Miete verurteilt:
- Um 240 € monatlich wird die Miete eines Mieters gesenkt, der Mieter bekommt vom Vermieter das Geld für die überzahlte Miete zurück.
- Und für die Zukunft erhält der Vermieter jeden Monat deutlicher weniger Miete.
Im Mai 2017 hatte ein anderes Amtsgericht, das Amtsgericht Hamburg Altona gemeint, die Hamburger Verordnung, die den angespannten Wohnungsmarkt feststellte, sei nicht ausreichend begründet worden.
Mietpreisbremse wegen gesetzlichen Ausnahmen nicht immer durchsetzbar
Eigentlich ist die gesetzliche Regelung ganz klar:
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll der Vermieter bei Neuvermietung keine Miete verlangen dürfen, die mehr als 10 % über der ortsüblichen Miete liegt.
Allerdings lässt das Gesetz verschiedene Ausnahmen zu, die man als Mieter schwer überschauen kann. Und auch wenn feststeht, dass der Vermieter zu viel Miete verlangt hat, so bekommt der Mieter nicht von Anfang an (Beginn des Mietvertrags) die überzahlte Miete zurück, sondern erst ab dem Zeitpunkt, in dem er eine Rüge gegenüber dem Vermieter erhoben hat.
Rückwirkend kann Miete zurückgefordert werden, wenn der Mietvertrag nach dem 31.03.2020 geschlossen wurde: Mietpreisbremse - Gesetzesänderungen April 2020 und ab 1.1.2019
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Mietpreisbremse bei neuen Mietverträgen​​​​​​​
Redaktion
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