Logo

Mietpreisbremse in Brandenburg - Liste für Städte und Gemeinden

Am 1.1.2016 ist in Brandenburg die Mietpreisbremse für zahlreiche Städte und Gemeinden - vor allem im Umkreis von Berlin - eingeführt, 2021 mit Veränderungen verlängert worden. 

Mietpreisbremse durch Landesverordnung im Land Brandenburg eingeführt

Durch Landesverordnung wurde festgestellt, dass in zahlreichen Städten und Gemeinden ein angespannter Wohnungsmarkt besteht.

Mietpreisbremse gilt für angespannten Wohnungsmarkt

Mietpreisbremse begrenzt Mieten bei Neuvermietung

In den in dieser Verordnung festgestellten Gemeinden muss bei der Neuvermietung von Wohnungen die Mietpreisbremse beachtet werden, das heißt, die Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 % übersteigen.

Mietpreisbremse bei Wiedervermietung von Wohnraum

Es gibt Ausnahmen von dieser Regel, und vor allem: Erst wenn der Mieter schriftlich rügt, dass die Miete überhöht ist, kann ein Rückzahlungsanspruch entstehen.

Verordnung über Mietpreisbremse in Brandenburg gilt seit 2016, verändert ab 2025.

Die zum 1.1.2016 für Brandenburg eingeführte Regelung ist  - teils mit Änderungen bezüglich der erfassten Gemeinden - 2021 erneuert worden und gilt zunächst bis 31.12.2025.

Verordnung über die Anwendung der Mietpreisbremse in Brandenburg

In diesen Gemeinden in Brandenburg wurde die Mietpreisbremse eingeführt, ab 2021 gestrichen, bzw. neu aufgenommen:

  • Potsdam
  • Ahrensfelde
  • Bernau
  • Panketal
  • Werneuchen
  • Eichwalde
  • Königs Wusterhausen
  • Schönefeld
  • Schulzendorf
  • Wildau
  • Zeuthen
  • Dallgow-Döberitz
  • Falkensee
  • Hoppegarten
  • Neuenhagen
  • Petershagen/Eggersdorf
  • Birkenwerder
  • Glienicke/Nordbahn
  • Hennigsdorf
  • Hohen Neuendorf
  • Oranienburg
  • Mühlenbecker Land
  • Velten
  • Erkner
  • Schöneiche
  • Gosen-Neu Zittau
  • Woltersdorf
  • Kleinmachnow
  • Stahnsdorf
  • Nuthetal
  • Teltow
  • Blankenfelde-Mahlow
  • Großbeeren
  • Rangsdorf

Mietpreisbremse verlängert bis 31.12.2028

Der Bundesgesetzgeber wird die Möglichkeit für die Bundesländer, durch Verordnung die Mietpreisbremse für bestimmte Gemeinden anwendbar zu machen, verlängern bis zum 31.12.2028.

Dafür müsste das Land Brandenburg dann wieder eine neue Verordnung erlassen. Möglicherweise werden dann wiederum Gemeinden neu einbezogen oder herausgenommen.


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: