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Mietpreisbremse in Niedersachsen - Städte und Gemeinden

Am 1. Dezember 2016 ist in Niedersachsen die Mietpreisbremse für die Landeshauptstadt Hannover und weitere 18 Gemeinden eingeführt worden. 

Wo gilt die Mietpreisbremse in Niedersachsen?

Hier gilt die Mietpreisbremse in Niedersachsen:

  •   Hannover
  •   Leer (Ostfriesland)
  •   Baltrum
  •   Lüneburg
  •   Borkum
  •   Norderney
  •   Braunschweig
  •   Oldenburg (Oldenburg)
  •   Buchholz in der Nordheide
  •   Osnabrück
  •   Buxtehude
  •   Spiekeroog
  •   Göttingen
  •   Vechta
  •   Juist
  •   Wangerooge
  •   Langenhagen
  •   Wolfsburg
  •   Langeoog

Durch Landesverordnung wurde festgestellt, dass dort ein angespannter Wohnungsmarkt besteht. Deshalb muss in diesen Gemeinden bei der Neuvermietung von Wohnungen ab 1.12.2016 die Mietpreisbremse beachtet werden, das heißt, die Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 % übersteigen.

Es gibt Ausnahmen von dieser Regel: 
Mietpreisbremse  - Ausnahmen für die Berechnung der Miethöhe, und vor allem: 

Erst wenn der Mieter schriftlich rügt, dass die Miete überhöht ist, kann ein Rückzahlungsanspruch entstehen: 

Mietpreisbremse - qualifizierte Rüge des Mieters .



Redaktion


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