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Modernisierung - Umstellung Gasetagenheizung auf Fernwärme

Der Anschluss einer mit Gasetagenheizung ausgestatteten Mietwohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Koppelung gespeiste Fernwärmenetz gilt als Maßnahme zur Einsparung von Energie, damit als Modernisierung.

Modernisierung zum Zweck der Energieeinsparung - Umstellung auf Fernwärme

Mieter müssen Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters unter anderem dann dulden, wenn sie zur Einsparung von Energie führen, entweder zur Ersparnis beim Verbrauch von Energie oder zur Ersparnis von Primärenergie.

Umstellung Heizung auf Fernwärme aus Kraft-Wärme Koppelung als Modernisierung

Als Fernwärme bezeichnet man, wenn die im Haus benötigte Wärme nicht auf dem Grundstück erzeugt wird, sondern bereits andernorts erzeugte Wärme in Leitungen ins Haus geführt wird.

Kraft-Wärme-Kopplung bedeutet, dass die erzeugte Wärme praktisch als Abfallprodukt in einem Produktionsprozess entsteht, der in erster Linie anderen Zwecken - z.B. zur Stromerzeugung - dient.

Inhalt der Modernisierungsankündigung - Anschluss des Hauses an ein Fernwärmenetz

Der Vermieter muss eine schriftliche Modernisierungsankündigung schicken, in der die Maßnahmen beschrieben sind und auch welche Mieterhöhung zu erwarten ist. 

Der Vermieter soll in der Modernisierungsankündigung Mieter Ã¼ber diejenigen Tatsachen informieren, an Hand derer die voraussichtlichen Auswirkungen vom Mieter eingeschätzt werden können, auch, ob die geplante Maßnahme voraussichtlich zu einer Energieeinsparung führt.

Hierzu sei es nur erforderlich, so der Bundesgerichtshof, wenn eine behauptete Einsparung von Energie zumindest überschlägig nachvollziehbar sei. Ausreichend könne auch die plausible Darlegung eines Energiespareffekts anhand einer Beschreibung des alten und des neuen Zustands sein, die eine vergleichende Betrachtung ermögliche.

Der Bundesgerichtshof meint auch, zur Prüfung der Modernisierungsankündigung sei es Mietern zumutbar, sachverständige Hilfe, z.B. durch einen Anwalt oder einen Mieterverein in Anspruch zu nehmen. 

Umstellung von Gasetagenheizung auf Zentralheizung aus Fernwärme als Modernisierung

Ein Vermieter kündigte an, dass die bisher mit Gasetagenheizungen ausgestatteten Wohnungen umgestellt werden sollen auf Fernwärme.

Eine solche Umstellung führt zu hohen Kosten und dementsprechend zu einer beträchtlichen Modernisierungsmieterhöhung.

Der Mieter beanstandete, dass der Vermieter in der Modernisierungsankündigung nicht dargelegt hatte, in welchem Maß hierdurch Energie eingespart werde. Die Ankündigung sei nicht ausreichend.

Das Landgericht Berlin kam zu dem Ergebnis, eine Einsparung von Primärenergie sei gegeben, damit eine zulässige Modernisierungsmaßnahme.

Urteil: Modernisierung - Fernwärme aus Kraft-Wärme-Koppelung gilt als energiesparend

Der Bundesgerichtshof bestätigte durch Urteil vom 24. September 2008 (Az. VIII ZR 275/07 ), es sei eine Einsparung von Primärenergie gegeben, da bei der Kraft-Wärme-Koppelung die ohnehin entstehende Abwärme in das Netz eingespeist werde.

Das reiche aus, um die Duldungspflicht des Mieters auszulösen. Mehr müsse der Vermieter in diesem Fall auch in der Modernisierungsankündigung nicht darlegen.

Hinweis


Werden Gasetagenheizungen umgestellt auf eine zentrale Beheizung, so kann dies anders zu beurteilen sein:
Ankündigungsplicht des Vermieters bei Umstellung von Gasetagenheizung auf Zentralheizung



Redaktion


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