Logo

Schäden in der Mietwohnung durch Rauchen - Schadenersatz

Durch starkes Rauchen in der Wohnung können Schäden an der Wohnung entstehen, die Vermieter berechtigen, Schadenersatz vom Mieter zu fordern. 

Mieter rauchen in der Wohnung - dies kann ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht sein

Mieter müssen die Mietwohnung pfleglich behandeln - Mieter haben eine Sorgfaltspflicht.

Geschieht das nicht, entstehen vom Mieter zu verantwortende Schäden, so kann daraus ein Anspruch des Vermieters auf Schadenersatz entstehen.

Rauchen in der Mietwohnung - Schäden durch Rauchen sind keine normale Abnutzung

Innerhalb Ihrer Wohnung kann Mietern das Rauchen nicht untersagt werden. Mieter müssen allerdings darauf achten, dass andere Bewohner des Hauses durch das Rauchen nicht übermäßig gestört werden, und dass an der Wohnung durch das Rauchen keine Schäden entstehen, die über die gewöhnliche, normale Abnutzung während der Mietzeit hinausgehen.

Türen der Mietwohnung durch Rauchen vergilbt, verfärbt - Vermieter wil Schadenersatz

Das Amtsgericht Brandenburg hatte über die Klage eines Vermieters auf Zahlung von Schadenersatz zu entscheiden.

Die Türen in der Wohnung waren durch Nikotinablagerungen so stark und intensiv vergilbt, dass dieser Schaden durch bloßes Ãœberstreichen nicht hätte beseitigt werden können. Die Türen mussten für eine sachlich ordnungsmäßige Beseitigung des Schadens abgelaugt bzw. komplett abgeschliffen, vorgestrichen und anschließend lackiert werden.

Vermieter bekommt vom Mieter Schadenersatz wegen Schäden durch Rauchen

Das Amtsgericht entschied am 14.6.2019 (Az. 31 C 249/17), das sei eine vom Mieter verursachte Beschädigung, die durch bloße Schönheitsreparaturen nicht beseitigt werden konnte und verurteilte den Mieter zum Ersatz des entstandenen Schadens.



Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: