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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rauchen in der Mietwohnung - Schadenersatz wegen Schäden
Durch starkes Rauchen in der Wohnung können Schäden an der Wohnung entstehen, die vom Mieter gegenüber dem Vermieter / Eigentümer zu ersetzen sind.
Mieter Rauchen in der Wohnung - dies kann ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht sein
Als Mieter müssen Sie die gemietete Wohnung pfleglich behandeln - Mieter haben eine Sorgfaltspflicht.
Geschieht das nicht, kann daraus ein Anspruch des Vermieters auf Schadenersatz entstehen.
Rauchen in der Mietwohnung - Schäden durch Rauchen sind keine normale Abnutzung
Innerhalb Ihrer Wohnung kann Ihnen das Rauchen nicht untersagt werden. Sie müssen allerdings darauf achten, dass andere Bewohner nicht übermäßig gestört werden, und dass an der Wohnung durch das Rauchen keine Schäden entstehen, die über die gewöhnliche, normale Abnutzung während der Mietzeit hinausgehen.
Türen der Mietwohnung durch Rauchen vergilbt, verfärbt
Das Amtsgericht Brandenburg hatte über die Klage eines Vermieters auf Zahlung von Schadenersatz zu entscheiden.
Die Türen in der Wohnung waren durch Nikotinablagerungen so stark und intensiv vergilbt, dass dies durch bloßes Überstreichen nicht hätte beseitigt werden können. Die Türen mussten dafür abgelaugt bzw. komplett abgeschliffen und sodann vorgestrichen und lackiert werden.
Vermieter bekommt Schadenersatz für Schäden durch Rauchen
Das Amtsgericht entschied am 14.6.2019 (Az. 31 C 249/17), das sei eine Beschädigung, die durch bloße Schönheitsreparaturen nicht beseitigt werden konnte.
Es verurteilte den Mieter zum Ersatz des entstandenen Schadens.
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