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Rauchmelder für Schwerhörige von der Krankenkasse

Schwer hörgeschädigte Menschen können einen Anspruch darauf haben, dass die Krankenkasse den Einbau spezieller Rauchmelder (Rauchwarnmelder) mit Lichtsignalen bezahlt.

Rauchmelder müssen in Wohnungen eingebaut werden

Rauchwarnmelder sind für Neubauten vorgeschrieben, und auch bestehende Wohnungen müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Installationspflicht für Rauchmelder - Termine

Diese Geräte geben normalerweise bei Rauchentstehung ein lautes Tonsignal von sich. Das hilft Menschen aber nichts, deren Gehör schwer geschädigt ist oder sogar gehörlos sind.

Behinderung - Ausstattung  der Mietwohnung mit speziellen Rauchmeldern

Ein 1956 geborener gehörloser Kläger hatte von seinem Kassenarzt die ärztliche Verordnung erhalten, dass eine Lichtsignalanlage mit Lichtwecker und Rauchwarnmelder erforderlich sei.
Die Krankenkasse war bereit, eine Türsignalanlage mit Blitzlicht zu bezahlen, nicht aber die Ausstattung mit entsprechenden "Rauchmelder", "Rauchwächter" genannten - Rauchwarnmeldern, die bei Feuer oder Rauch in der Wohnung ein Funksignal an alle angeschlossenen Empfänger übermitteln, die ihrerseits Lichtsignale verbreiten.

Bundessozialgericht: Krankenkasse muss Rauchwarnmelder mit Lichtsignalen bezahlen

Schließlich entschied das Bundessozialgericht am 18.6.2014 (Az. B 3 KR 8/13 R): Der Kläger hat einen Anspruch darauf, dass die Krankenkasse diese Einrichtung bezahlt. Ein solcher Rauchmelder könne zwar nur die Folgen der Behinderung mildern, die Einrichtung diene aber dazu, die elementare Lebensführung zu Hause zu ermöglichen und daher die für das Grundbedürfnis des selbstständigen Wohnens unerlässlichen Grundvoraussetzungen zu gewährleisten.




Redaktion


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