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Trennung, Scheidung  - wer zahlt die Miete für die Wohnung?

Wurde durch Partner, Eheleute gemeinsam eine Wohnung gemietet, dann kommt es oft vor, dass die Wohnung bei einer Trennung aufgegeben wird. 

Trennung, Scheidung - wer muss bei Aufgabe der Mietwohnung die Miete zahlen?

Wurde gemeinsam eine Wohnung gemietet, dann gilt in diesen Fällen:

  • Grundsätzlich müssen beide die Miete zahlen, weil beide gemeinschaftlich Mieter der Wohnung sind.

Es finden aber meist nicht beide Partner zur gleichen Zeit eine eigene Wohnung.
Derjenige, der länger in der bisherigen Wohnung bleibt, wird meist auch die Miete allein weiter bezahlen, weil er nicht will, dass der Vermieter kündigt, solange er noch auf die Wohnung angewiesen ist. Und bis zum Ende der Kündigungsfrist muss die Miete sowieso weiter bezahlt werden. 

Ausgezogener Mieter hat im Fall der Trennung Anspruch auf halbe Miete gegen den anderen

Aus einer solchen Situation folgt: Wenn einer der (ehemaligen) Partner für eine gemeinschaftliche Schuld, hier die Miete der Wohnung, zahlt, dann hat er grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung von Mietkosten gegen den Anderen.

Unterhalt - Anspruch auf Ausgleich für Mietzahlungen gegen ehemaligen Partner?

Wie ist es, wenn der eine Partner an den anderen Unterhalt zahlt? Ist dann der Ausgleichsanpruch für Mietzahlungen weggefallen? 

Nicht unbedingt, so das Oberlandesgericht Bremen (Az. 4 WF 184/15). 

  • Nur wenn bei der Unterhaltsberechnung diese besonderen Mietkosten ausdrücklich berücksichtigt worden sind, wäre das erledigt. Ist das nicht der Fall, dann besteht weiter der Ausgleichsanspruch.

Weitere Hinweise, auch dazu, wenn einer der Partner die Wohnung auf Dauer behalten will, oder der Vertrag insgesamt gekündigt werden soll, finden Sie hier 


Redaktion


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