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Bohren in den Rahmen von Dachfenstern für Montage von Rollos

Ist in einer Dachgeschosswohnung keine Möglichkeit vorhanden, Räume zu verdunkeln und wollen Mieter deshalb Plissees, Rollos oder Vorhänge an den in Dachschrägen eingebauten Fenstern anbringen, dann gehört dies zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, besonders in Schlafzimmern.

Bohren in den Fensterrahmen für die Anbringung von Rollos, Vorhängen, Plissees

Muss dafür der Fensterrahmen angebohrt werden, so kann dies ausnahmsweise von einer vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung gedeckt sein, so ein Urteil.

  • Ob das Bohren in Fensterrahmen tatsächlich dafür erforderlich ist, dies sollte zuvor immer sehr sorgfältig geprüft werden, denn ist das nicht so, dann kann der Vermieter Schadenersatz fordern.

Mieter verschraubt Plissees an Dachfenstern - Schadenersatz wegen Bohrlöchern

Das Amtsgericht Bremen (Az. 6 C 285/14) hatte einen Streit zu entscheiden, weil der Vermieter Schadenersatz von 625 Euro wegen Bohrlöchern im Dachfenster-Rahmen verlangt hatte.

Das Amtsgericht entschied am 9.3.2017:

  • In diesem Fall sei der Mieter berechtigt gewesen, für eine Verdunkelung Plissees anzubringen. Der Mieter musste keinen Schadenersatz zahlen.

Vertragsgemäße Nutzung - Verdunkelung der Schlafzimmer einer Dachgeschosswohnung

Das Gericht urteilte, dass es zur normalen Nutzung einer Dachgeschosswohnung gehöre, dass der Mieter Plissees an den Dachschrägfenstern im Schlafzimmer verschrauben dürfe.

  • Eine andere Befestigung sei hier gar nicht möglich gewesen. Die Beseitigung der Löcher sei in diesem Fall auch problemlos mit einer Füllmasse und anschließendem Abschleifen möglich.
Hinweis


Diese Entscheidung sollte nicht verallgemeinert werden, immer kommt es auf den Einzelfall an!

Andere Gerichte haben auch geurteilt, dass das Bohren in Fensterrahmen (ohne Erlaubnis des Vermieters) eine Beschädigung darstellt, der Mieter seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.

Immer sind alternative Befestigungsmöglichkeiten zu prüfen.

Bohren in den Rahmen von Dachfenstern - zuvor den Vermieter um Erlaubnis fragen

Am besten sollte man den Vermieter vorher um Eraubnis fragen, wenn man eine Verdunkelung z.B. ein Rollo anbringen möchte, dieses am Fensterrahmen befestigen muss, dafür ein Bohren in den Rahmen beabsichtigt ist.



Redaktion


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