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Bohren in Fensterrahmen der Mietwohnung - Erlaubnis vom Vermieter

Schraubmontagen am Fenster für Plissees, Rollos oder Jalousien oder das Bohren in Fensterrahmen der Wohnung dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters erfolgen.

Fensterrahmen anbohren - nicht genehmigte Bohrlöcher für das Anbringen von Jalousien

Einen Fensterflügel anzubohren, in den Rahmen eines Fensters ohne Einwilligung des Vermieters zu bohren, ist eine Pflichtverletzung, die zu Schadenersatzforderungen des Vermieters führen kann. 

  • Für Mieter bedeutet das: Für eine Bohrmontage für Plissees, anderen Sonnenschutz bzw. Sichtschutz direkt am Fenster, Fensterflügel, sollte immer eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden, die bei einem möglichen Rechtsstreit als Beleg vorgelegt werden kann. 

Andernfalls drohen spätestens zum Zeitpunkt des Auszuges Schadensersatzforderungen - sei es für Instandsetzungen oder gar für die Auswechslung eines ganzen Fensters.

Alternative Montagelösungen - Plissees, Rollos, Jalousien in der Mietwohnung anbringen

Es stehen jedoch auch andere Montagelösungen zur Auswahl (z.B. mit Klemmen), die keiner Genehmigung bedürfen. Fachbetriebe klären über bestehende Möglichkeiten auf. 

Eine Anbringung mit Bohren in den Putz der Wand oder Decke ist erlaubt, da die Bohrlöcher - anders als bei Fenstern - mit Füllstoff aus dem Baumarkt beseitigt werden können.

Sonnenschutz, Verdunkelung montieren - rechtliche Lage bei Dachfenstern

Dachfenster sind durch ihre schräge Ausrichtung ein ganz besonderer Fall. Montagen zum Klemmen oder Kleben sind hier nicht stabil genug und daher ungeeignet. Eine Wandmontage ist ebenfalls nicht praktikabel, weil die Fensterdekoration zwangsläufig über den beweglichen Fensterflügel hinaus befestigt wird, der sich dadurch dann nicht mehr öffnen oder schließen ließe. 

Sonnenschutz - Verdunklung an schrägen Dachfenstern einer Mietwohnung montieren

Eine Schraubmontage ist oft die einzig verbleibende Befestigungsoption.
Urteil - Bohrlöcher im Rahmen von Dachfenstern 

Durch die außergewöhnliche Montagelage bei einem Dach-Schrägfenster, hat ein Mieter sehr viel größere Chancen, Bohrlöcher für die Anbringung vom Vermieter genehmigt zu bekommen. 

  • Die Genehmigung für die geplante Schraubmontage immer vorher schriftlich erteilen lassen!


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