Logo

Vermieter tauscht Türschloss - einstweilige Verfügung bekommen

Hat der Vermieter das Schloss zur Wohnung unberechtigt ausgetauscht und verweigert der Vermieter in der Folge die Schlüssel für das neue Schloss, dann können betroffenen Mieter einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Vermieter stellen.

Für die Modernisierung der Wohnung wurde das Schloss zur Wohnungstür ausgetauscht

Ein Mieter hatte für einige Wochen seine Mietwohnung verlassen, damit der Vermieter dort Modernisierungsarbeiten ausführen konnte.

  • Der Vermieter tauschte das Schloss aus und weigerte sich nach Abschluss der Arbeiten, dem Mieter die Schlüssel zu übergeben.
  • Zusätzlich kündigte der Vermieter fristlos den Mietvertrag für die Wohnung.
  • Der Mieter beantragte eine einstweilige Verfügung:
    Einstweilige Verfügung im Mietrecht

Einstweilige Verfügung wegen unberechtigten Zurückbehalt der Wohnungsschlüssel

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in Berlin erließ am 28.5.2018 eine einstweilige Verfügung ( Az. 2C 1001/18) gegen den Vermieter. 

Es komme gar nicht darauf an, ob die Kündigung des Vermieters wirksam sei. 

  • Solange der Vermieter nicht bei Gericht ein Räumungsurteil erwirkt habe, müsse er den Zutritt des Mieters zur Wohnung sicherstellen.
    Alles andere sei "verbotene Eigenmacht".

Als Mieter sich wieder Zutritt zur Wohnung mit Türöffnung verschaffen

Es gibt auch Urteile, die bei illegalem Schlossaustausch durch den Vermieter dem Mieter das Recht bestätigt haben, auch ohne Verfügung des Gerichts die Tür durch die Polizei öffnen zu lassen und wiederum selbst das Schloss über einen Schlüsseldienst auszutauschen (LG Berlin Beschluss vom 5.6.2018, Az. 66 S 61/18).

Es kommt dabei aber immer auf die Umstände des Einzelfalles an: 
Türschloss Mietwohnung vom Vermieter ausgetauscht, was tun?


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: