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Vermieter verweigert Hausschlüssel für Pflegedienst
Eine alleinstehende Dame brauchte einen weiteren Schlüssel für ihren Pflegedienst.
Sie wendete sich an ihren Vermieter.
- Der Vermieter verweigerte sich, lehnte den Wunsch seiner Mieterin nach einem zusätzlichen Hausschlüssel ab, obwohl die Mieterin sogar bereit war, die Kosten für die Schlüsselanfertigung zu übernehmen.
Mieterin verklagt Vermieter auf Herausgabe eines zusätzlichen Hausschlüssels
Die Mieterin ließ sich dadurch nicht beirren, sondern verklagte den Vermieter auf die Herausgabe eines weiteren Schlüssels. Schließlich wollte sie so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben.
- Das Amtsgericht Gelsenkirchen (Az. 210 C 147/13) verurteilte den Vermieter dazu, dass der auf den Pflegedienst angewiesenen Mieterin ein entsprechender Schlüssel auszuhändigen ist.
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