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Vermieter will monatlich pauschale Verwaltungskosten - nicht berechtigt
Durch den Mietvertrag kann dem Mieter nicht die Zahlung einer Verwaltungskostenpauschale auferlegt werden.
Das entschied das Landgericht Berlin am 12.10.2017 (Az. 67 S 196/17)
Mietvertrag - Monatliche Verwaltungskostenpauschale zusätzlich zur Miete verlangt
Ein Vermieter hatte im Mietvertrag in einer Klausel festgelegt, dass der Mieter neben der Miete eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von monatlich 34,38 € zahlen sollte.
Der Mieter zahlte die Beträge unter Vorbehalt und verlangte dann die Rückzahlung.
Das Amtsgericht wies die Klage des Mieters auf Rückzahlung zunächst ab, aber beim Landgericht hatte der Mieter Erfolg.
Landgericht Berlin - Mieter muss keine Verwaltungskosten zahlen
Das Landgericht wies darauf hin, dass nach dem Gesetz neben der Miete nur Betriebskosten auf den Mieter abgewälzt werden können, und das Gesetz auch abweichende Vertragsregelungen nicht zulässt.
- Da Verwaltungskosten nicht zu den Betriebskosten gehören, war die Vereinbarung unwirksam, der Vermieter musste die gezahlten Beträge zurückzahlen.
Redaktion
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