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Wegen einer Modernisierung ist eine Mietminderung möglich
Wird durch vom Mieter zu duldende Modernisierungsarbeiten der Gebrauch bzw. die Nutzung der Wohnung eingeschränkt, dann kann eine Mietminderung berechtigt sein.
Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietwohnung durch Modernisierungsarbeiten
Modernisierungsarbeiten, die im Haus oder in der Wohnung durchgeführt werden, können zu Beeinträchtigung des Mietgebrauchs, der Nutzung der Wohnung für Mieter führen.
Dann liegt ein Mangel vor, und wenn die Nutzungsbeeinträchtigung erheblich ist, dann kann eine Mietminderung durchgeführt werden.
Mieter muss Modernisierung dulden - Mietminderung wegen Modernisierung trotzdem möglich
Ein Vermieter hatte argumentiert, der Mieter sei durch ein Urteil zur Duldung der Modernisierung verpflichtet worden. Er könne daher keine Mietminderung verlangen.
Das ist nicht richtig, entschied das Landgericht Berlin einstimmig in einem Hinweisbeschluss vom 29.01.2018 (Az. 65 S 194/17 ).
- Die Verurteilung zur Duldung bedeutet nur, dass der Mieter die Arbeiten nicht verhindern darf.
- Aber wenn die Arbeiten zu Beeinträchtigungen für Mieter führen, dann ist nach dem Gesetz klar ein Minderungsanspruch gegeben.
Mietminderung während Modernisierungsarbeiten
Wird ausschließlich eine energetische Modernisierung durchgeführt, dann gibt es während der ersten drei Monate keine Mietminderung.
Energetische Modernisierung - Mietminderung eingeschränkt
Gebrauchseinschränkung durch Modernisierungsarbeiten dem Vermieter mitteilen
Obwohl solche Arbeiten vom Vermieter selbst in Auftrag gegeben werden, sollten Sie den Vermieter nachweisbar über die Gebrauchsbeeinträchtigungen informieren, ebenso wenn im Verlauf der Arbeiten noch wesentliche Verschlechterungen hinzukommen.
Mangelanzeige an den Vermieter
Die Miete sollten Sie dann sofort unter Rückforderungsvorbehalt stellen.
Redaktion
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