​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Urteil Betriebskosten - Kosten Hausmeister sind nicht aufgeschlüsselt
Nimmt der Vermieter keine Aufschlüsselung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Hauswartkosten in einer BetriebsÂkostenÂabrechnung vor, dann kann für Mieter ein pauschaler Abzug von den in Rechnung gestellten Hausmeisterkosten möglich sein.
Hausmeister macht Verwaltungstätigkeiten und Instandsetzungen für Vermieter
Arbeiten der Instandhaltung, Instandsetzung (Reparaturen) und VerÂwaltungsÂtätigÂkeiten, die vom Hausmeister ausgeführt werden,
- sind keine auf die Mieter umlegbaren Kosten, sind nicht vom Mieter zu zahlen.
Wenn der Hausmeister Arbeiten macht, die nicht als Betriebskosten umlegbar sind
- Ein Vermieter muss eine Kostenaufteilung durchführen, wenn der Hauswart auch mit Arbeiten befasst ist, die nicht als Betriebskosten in Rechnung gestellt werden dürfen.Hausmeister erledigt für den Vermieter Arbeiten, die keine Betriebskosten sind
Die umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten müssen in der Betriebskostenabrechnung für Mieter nachvollziehbar dargestellt und aufgeschlüsselt sein, so dass die vom Mieter nicht zu tragenden Kosten ersichtlich sind.
Nicht umlegbare Kosten des Hausmeisters als Betriebskosten - Mieter macht pauschalen Abzug
Da der Vermieter die Betriebskosten des Hausmeisters nicht aufgeschlüsselt habe, keine Aufteilung der Kosten erfolgte, müsse der Vermieter einen pauschalen Abzug akzeptieren.
Das Amtsgericht Leonberg entschied mit Urteil (Az. 4 C 446/14) gegen den Vermieter, der den vom Mieter vorgenommenen pauschalen Abzug von den Hausmeisterkosten nicht zulassen wollte.
K
eine Aufschlüsselung der Betriebskosten des Hausmeisters - Abzug von Kosten durch MieterEs kann Mietern also erlaubt sein, einen pauschalen Abzug bei der Betriebskostenposition "Hausmeister" vorzunehmen. In diesem Fall erfolgte ein Abzug in Höhe von 20 Prozent der berechneten Kosten durch den Mieter, weil die Kosten nicht aufgeschlüsselt waren. Die Höhe des Abzugs ergibt sich aus dem Einzelfall.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: