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Wohnungstausch in einer Genossenschaft

Ein Wohnungstausch innerhalb einer Genossenschaft ist durchaus möglich.

Wohnungstausch - auf veränderten Bedarf reagieren

Haben sich die Familienverhältnisse geändert, werden z.B. Kinder erwartet oder sind ausgezogen, oder haben sich andere Lebensumstände geändert, dann stellt sich die Frage, ob darauf durch einen Wohnungswechsel reagiert werden kann.

Am interessantesten ist für Mieter ein Wohnungstausch: Eine neue Wohnung finden und dafür möglichst gleichzeitig die bisherige im Tausch zurückgeben.

  • Gesetzliche Regelungen für den Wohnungstausch gibt es bisher nicht: Nach dem Gestz ist das ein vierseitiger Vertrag, an dem die beiden bisherigern Mietparteien und die beiden bisherigen Vermieter mitwirken müssen.

Hat die alte und die neue Wohnung denselben Vermieter, ist das rechtlich einfacher, es sind dann nur drei Akteure im Spiel, die mitmachen müssen. Und möglicherweise muss nicht mal ein konreter Tauschpartern auf Mieterseite gesucht werden, sondern es kann in eine andere gerade freie Wohnung der Genossenschaft gewechselt werden, die Genossenschaft kümmert sich dann um den Rest.

Wohnungstausch in der Genossenschaft

Insofern ist es schon ein entscheidender Vorteil, wenn ein Wohnungstausch innerhalb der Genossenschaft möglich ist.

  • Manche Genossenschaften bieten selbst den Wohnungstausch an, damit die Wohnungen möglichst optimal genutzt werden. Oft reagieren aber auch Genossenschaften erst mal zurückhaltend auf solch einen Vorschlag.
  • Manche Genossenschaften haben dazu auch Regelungen in ihre Satzung aufgenommen. Die Satzung können Sie meistens auch im Internet finden.

Klären Sie, von welchen Leistungen, Voraussetzungen die Genossenschaft eine Zustimmung zu einem Wohnungstausch abhängig macht. Dies sollte schriftlich festgehalten werden.

Für den Wohnungstausch in einer Genossenschaft sind Fragen zu klären

Genossenschaftsmitglieder sollten im Rahmen der bevorstehenden Rückgabe der Wohnung und eines Wohnungstauschs frühzeitig eventuelle Forderungen der Genossenschaft prüfen, z.B. eine eventuelle Renovierungsverpflichtung. 

Eine Vorabnahme für die Wohnung mit einem Beauftragten der Genossenschaft ist eine gute Möglichkeit.  

Genossenschaften stehen einem Wohnungstausch durchaus offen gegenüber

Das Bedürfnis, Wohnungen zu tauschen, wird von vielen Genossenschaften anerkannt: 

  • Insbesondere möchten Genossenschaftsmitglieder, wenn Kinder den Haushalt verlassen haben, oder sich aus anderen Gründen die Lebenssituation ändert, sich verkleinern - und an einer größeren Wohnung haben andere Familien in der Genossenschaft ein starkes Interesse.
  • Ein wichtiger Punkt ist die Miethöhe: Wer seine größere Wohnung aufgibt, möchte für die kleinere Tauschwohnung weniger bezahlen. Es geht ja oft auch darum, die wirtschaftliche Belastung zu senken. Zwar müssen Genossenschaften keine hohen Gewinne machen - aber manchmal versuchen sie doch, bei einem Wohnungswechsel eine höhere Miete durchzusetzen.

Tauschpartner für Wohnungen sind in der Genossenschaft sind oft einfach zu finden

Da alle Wohnungen der Genossenschaft gehören, muss nicht erst der passende Tauschpartner gefunden und eine Einigung zwischen zwei Mietparteien und zwei Vermietern herbeigeführt werden, es genügt die Zustimmung der Genossenschaft und eine passende Wohnung irgendwo im Bestand.

Manche Genossenschaften bieten auf der eigenen Website - oder auch in der Verwaltung - Formulare an, auf denen Sie Angaben über die gewünschte Wohnung und Ihre bisherige Wohnung eintragen können. 

Hinweis


Bei einem Arbeitsplatzwechsel oder z.B. auch beim Eintreten in den Ruhestand kann ein Bedarf entstehen, in eine ganz andere Wohnungsgenossenschaft zu wechseln, weil man z.B. näher am Wohnort von Familienangehörigen leben möchte. 



Redaktion


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