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Ratgeber Untervermietung
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Wohnungstausch - Mieter wollen ihre Mietwohnungen tauschen
Die Lebens- oder Familienverhältnisse haben sich geändert, Sie wollen Ihre bisherige Mietwohnung gegen eine besser geeignete tauschen, brauchen eine größere Wohnung oder suchen eine kleinere. Dann kann ein Wohnungstausch in Frage kommen.
Beabsichtigter Wohnungstausch von Mietwohnungen - rechtzeitg mit Vermietern sprechen
Wenn Sie einen Tauschpartner haben, Sie in dessen Wohnung einziehen möchten, dieser in ihre jetzige Wohnung, dann kommt es darauf an, genau die Einzelheiten des Wohnungstauschs mit den Beteiligten zu regeln.
Die Beteiligten an einem gegenseitigen Wohnungstausch für Mietwohnungen
Die am Wohnungstausch Beteiligten sind:
- Vermieter und Mieter Ihrer bisherigen Wohnung und
- Vermieter und Mieter der anderen Wohnung
Nur wenn diese vier Seiten sich einig sind, die Vermieter zustimmen, kann ein Wohnungstausch wirksam vereinbart werden.
Sind auf einer dieser Seiten mehrere Personen beteiligt - auf Seite eines Vermieters oder auf der Seite eines Mieters, dann müssen an der Vereinbarung immer alle diese Personen mitwirken.
Die Vereinbarung muss von allen diesen Personen unterzeichnet sein, oder es müssen von allen denjenigen, die nicht selbst unterzeichnen, Originalvollmachten vorliegen.
- Von einem Tausch, ohne vorliegende schriftliche Zustimmungen, ist generell abzuraten:
Wohnungstausch - Wohnung tauschen ohne Zustimmung Vermieter
Besteht bei den Vermietern Zustimmung zum Wohnungstausch?
Die Tauschpartner sollten frühzeitig mit ihrem jeweiligen Vermieter über das Vorhaben sprechen, denn ohne das Einverständnis der Vermieter ist ein Tausch nicht durchzuführen.
- Der Vermieter sollte nach seinen Vorstellungen gefragt werden, z.B. welche Angaben er von dem vorgesehenen Tauschpartner haben will:
Mieterselbstauskunft für Wohnung - zu beantwortende Fragen
Ein beabsichtigter Wohnungstausch kann schon daran scheitern, dass ein Vermieter eine höhere Miete von dem Tauschpartner verlangen möchte.
Mietwohnungen tauschen - Schriftliche Vereinbarung zum Tausch ist dringend zu empfehlen
Die frühzeitige fachkundige Beratung kann Ihnen helfen, Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden, oder vernünftig zu regeln, z.B.
- Wie wird das mit den Mietverträgen gelöst, ist einfach eine Vertragsänderung möglich, kann ggf. einfach der Mietvertrag des Tauschpartners übernommen werden?
- Stimmt der Vermieter einem Eintritt in den Mietvertrag des anderen zu?
- Gibt es neue Verträge, weil der Vermieter das zur Voraussetzung macht?
Meist wird eine Mieterhöhung verlangt, aber auch andere ungünstige Vertragsregelungen können neue Mietverträge enthalten. Die fachliche Prüfung ist zu empfehlen! - Was wird für Schönheitsreparaturen vereinbart, die der jeweilige Mieter vielleicht ausführen muss, was ist mit Einbauten in der Wohnung, die vielleicht zurückgebaut werden müssen etc.?
- Was vereinbart man, wenn Kautionen gezahlt wurden, usw.?
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Berlin - Wohnungstausch bei landeseigenen Wohnungsgesellschaften
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