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Tauschen von Mietwohnungen ohne Zustimmung des Vermieters

In Tauschbörsen in der Zeitung, im Internet suchen Mieter größere Wohnungen, bieten kleinere zum Tausch an. Ein Wohnungstausch ohne Mitwirkung der Vermieter kann zur Kündigung der Wohnung(en) führen.

Tausch von Mietwohnungen - Suche größere Mietwohnung, biete kleine Mietwohnung

Die Idee ist grundsätzlich gut: Eine kleinere Wohnung wird gegen eine größere getauscht, oder umgekehrt. 

Vermieter kann kündigen, wenn ohne Wissen und Zustimmung der Wohnungstausch erfolgte

Wer ohne Genehmigung des Vermieters seine bisherige Wohnung aufgibt, und in die Wohnung des Tauschpartners zieht, der riskiert die fristlose bzw. die fristgemäße Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund - 

Vermieter kann im Nachhinein die Zustimmung zu einem Wohnungstausch geben

Eine nachträgliche Zustimmung des Vermieters zu einem Wohnungstausch ist nicht ausgeschlossen. Man sollte aber nicht darauf hoffen, dass ein Vermieter einen neuen Mietvertrag mit den neuen Bewohnern schließt bzw. ein Vermieter einen neuen Mieter in den Mietvertrag des bisherigen Mieters eintreten lässt.

Tipp

Ohne verbindliche Vereinbarungen mit den Vermietern zu einem beabsichtigten Wohnungstausch sollte man keinen Tausch von Wohnungen riskieren, weil das Risiko der Kündigung der Mietverträge sehr groß ist.

Für einen Wohnungstausch müssen Vereinbarungen mit Vermietern zustande kommen

Solche Vereinbarungen mit Vermietern können vorsehen, dass die Tauschpartner

  • in den Mietvertrag des jeweils anderen eintreten, oder
Hinweis


Egal, ob der Wohnungstausch durch Vertragsänderung zustande kommen soll, oder durch neue Verträge:
Es kommt für Sie - und auch den Tauschpartner - darauf an, dass die Regelungen hieb- und stichfest sind. Sie sollten unbedingt frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.


Redaktion


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