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Tauschen von Mietwohnungen ohne Zustimmung des Vermieters
In Tauschbörsen in der Zeitung, im Internet suchen Mieter größere Wohnungen, bieten kleinere zum Tausch an. Ein Wohnungstausch ohne Mitwirkung der Vermieter kann zur Kündigung der Wohnung(en) führen.
Tausch von Mietwohnungen - Suche größere Mietwohnung, biete kleine Mietwohnung
Die Idee ist grundsätzlich gut: Eine kleinere Wohnung wird gegen eine größere getauscht, oder umgekehrt.
- Das größte Problem dabei:
- Ohne eine vorliegende Zustimmung beider Vermieter ist ein Wohnungstausch nicht zu empfehlen, weil die Kündigung eines Mietvertrages bzw. beider Mietverträge daraus folgen kann! Wohnungstausch - Mieter wollen gegenseitig die Wohnung tauschen
Vermieter kann kündigen, wenn ohne Wissen und Zustimmung der Wohnungstausch erfolgte
Wer ohne Genehmigung des Vermieters seine bisherige Wohnung aufgibt, und in die Wohnung des Tauschpartners zieht, der riskiert die fristlose bzw. die fristgemäße Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund -
- der Grund ist eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung der (jeweiligen) früheren Wohnung.
Vermieter kann im Nachhinein die Zustimmung zu einem Wohnungstausch geben
Eine nachträgliche Zustimmung des Vermieters zu einem Wohnungstausch ist nicht ausgeschlossen. Man sollte aber nicht darauf hoffen, dass ein Vermieter einen neuen Mietvertrag mit den neuen Bewohnern schließt bzw. ein Vermieter einen neuen Mieter in den Mietvertrag des bisherigen Mieters eintreten lässt.
Ohne verbindliche Vereinbarungen mit den Vermietern zu einem beabsichtigten Wohnungstausch sollte man keinen Tausch von Wohnungen riskieren, weil das Risiko der Kündigung der Mietverträge sehr groß ist.
Für einen Wohnungstausch müssen Vereinbarungen mit Vermietern zustande kommen
Solche Vereinbarungen mit Vermietern können vorsehen, dass die Tauschpartner
- in den Mietvertrag des jeweils anderen eintreten, oder
- es könnten Vorverträge mit den Vermietern geschlossen werden, die verbindlich vereinbaren, dass der jeweilige neue Mieter einen neuen Mietvertrag bekommt:
Mietvertrag - Vorvertrag schafft kein endgültiges Mietrecht
Egal, ob der Wohnungstausch durch Vertragsänderung zustande kommen soll, oder durch neue Verträge:
Es kommt für Sie - und auch den Tauschpartner - darauf an, dass die Regelungen hieb- und stichfest sind. Sie sollten unbedingt frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
Redaktion
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