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Wohnungstausch in Genossenschaft bei Wechsel des Wohnortes

Sie wollen Ihre Genossenschaftswohnung tauschen? Es kommt häufiger vor, dass Mitglieder einer Genossenschaft eine Wohnung tauschen möchten. Manche Genossenschaft steht dem Wohnungstausch offen gegenüber, besonders wenn ein Tausch innerhalb der Genossenschaft zustande kommt.  
Wohnungstausch innerhalb einer Genossenschaft 

Wohnungstausch Genossenschaft - bundesweit genossenschaftliche Wohnung tauschen

Sogar der Wechsel in eine andere Genossenschaft, an einem anderen Ort ist möglich. Die Familie vergrößert sich, oder Kinder verlassen den Haushalt - eine kleinere Wohnung wäre sinnvoller, oder eine berufliche Veränderung erzwingt sogar einen Ortswechsel. 

  • Manche Genossenschaften unterstützen den bundesweiten Wohnungstausch, so dass ein Wechsel von einer Genossenschaft zur anderen möglich ist.

Wohnungstausch mit Wechsel in eine andere Genossenschaft an anderem Wohnort ist möglich

Der Wohnungstausch über die Grenzen einer Genossenschaft hinweg erschien meist ausgeschlossen: 

  • Das Genossenschaftsmitglied muss nach einer Kündigung mindestens ein Jahr, oft auch bis zu drei Jahre, auf die Auszahlung seines Genossenschaftsanteiles warten, die neue Genossenschaft verlangt sofort die Einlage. 
  • Zusätzlich zur Mietkaution ist das für viele Genossenschaftsmitglieder nicht zu leisten.

Wohnungstausch in der Genossenschaft - Genossenschaften arbeiten bundesweit zusammen

Bundesweit haben sich rund 50 Genossenschaften bisher bereit erklärt, am flexiblen Wohnungstausch von einer Genossenschaft in eine andere mitzuwirken. 

  • Das Portal, auf dem diese Genossenschaften verzeichnet sind, finden Sie hier

Genossenschaften - Wohnungstausch - die mobile Mitgliedschaft für Wechsel von Mitgliedern

Das Modell für die mobile Mitgliedschaft: 

Die Geschäftsanteile werden an die neue Genossenschaft abgetreten, nur etwaige Differenzbeträge müssen noch aufgebracht werden.


Redaktion


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