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Umzugskosten - Zuschuss für Hartz IV Empfänger vom JobCenter
Hartz IV Empfänger können einen Anspruch auf Zuschuss zu Umzugskosten gegen das JobCenter haben.
Das JobCenter muss die Kosten der Unterkunft für Hartz IV Empfänger tragen, soweit sie angemessen sind. Kosten, die für einen Umzug entstehen, dienen nicht unmittelbar dem Wohnen. Dennoch kann ein Anspruch auf Zuschuss zu den Umzugskosten bestehen.
Erstattung, Zuschuss Umzugskosten für Hartz IV Empfänger - Umzug sinnvoll oder notwendig?
- Wenn das JobCenter einen Umzug verlangt, weil die bisherige Wohnung zu groß oder zu teuer ist, dann liegt es auf der Hand, dass Umzugskosten notwendigerweise entstehen.
- Aber auch für einen freiwilligen Umzug in eine andere Wohnung können beim Leistungsempfänger selbst sinnvolle Gründe bestehen, z.B. bei Wechsel des Arbeitsplatzes, bei familiären Veränderungen, oder wenn an der bisherigen Wohnung erhebliche Mängel bestehen.
Wenn der Umzug berechtigt ist, sind Umzugskosten unvermeidbar.
Gründe für einen Umzug dem JobCenter vortragen - möglichst Genehmigung des JobCenter einholen
Zuschuss für Umzugskosten vom JobCenter nur bei vorheriger Beantragung
Das JobCenter kann angemessene Umzugskosten übernehmen, muss in manchen Fällen mindestens einen Zuschuss zu den Umzugskosten geben.
- Das Gesetz, § 22 Absatz 6 SGB II verlangt aber ausdrücklich, dass dafür eine vorherige Zusicherung beantragt werden muss.
Wird vom JobCenter die Zusicherung für eine Übernahme / einen Zuschuss zu Umzugskosten verweigert, kann es sinnvoll sein, eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht zu beantragen.
Redaktion
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