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Rechtsstreit mit dem Vermieter - Berechnung der Gerichtskosten

Zu den Prozesskosten im Mietrechtsstreit gehören auch Gerichtskosten.

Das Gericht berechnet dem Kläger die Gerichtskosten und fängt erst an, die Sache zu bearbeiten, wenn die Kosten eingezahlt sind. 

(Ausnahme: Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe bewilligt.) 

Gerichtskosten für Mietrechtsstreit berechnen - Kosten sind abhängig vom Streitwert

Maßgeblich dafür, welche Kosten entstehen, ist der sogenannte Gegenstandswert oder Streitwert:

Geht es um viel, ist der Streitwert hoch; geht es um geringe Streitigkeiten, ist er niedrig.

Gegenstandswert, Streitwert in Prozessen um Wohnraum

Beispiel

Sie erheben Klage auf Rückzahlung Ihrer Kaution mit Zinsen, insgesamt 2.724 €

Wert: bis 3.000,00 €  |  1,0 Gerichtsgebühr: 119,00 €

Wer muss die Gerichtskosten für einen Mietrechtsprozess bezahlen?

Wird keine Prozesskostenhilfe bewilligt, fordert die Justizkasse als Vorschuss zunächst vom Kläger drei Gebühren an (z.B. 3 x EUR 119,00 = EUR 357,00). 

Wer am Ende die Gerichtskosten ganz oder anteilig tragen muss, richtet sich danach, wer den Prozess ganz oder teilweise verliert.
Ãœber diese Kostenverteilung entscheidet das Gericht, und es rechnet dann auch aus, wer noch etwas einzahlen bzw. der Gegenseite erstatten muss.

  • Für einen Prozess in erster Instanz enstehen bis zu drei Gebühren, für ein Berufungsverfahren bis zu vier Gebühren. 

Beispiel für die Berechnung von Gerichtskosten im Mietrechtsstreit

Beispiel

Sie haben eine Klage beim Amtsgericht erhoben und mussten dafür 357,00 € an Gerichtskosten einzahlen.
Das Gericht entscheidet mit Ausgang des Prozesses, dass beide Parteien, Mieter und Vermieter die Kosten des Rechtsstreits zu je 1/2 zahlen müssen (weil Sie nur zur Hälfte Recht bekommen haben).
Dann können Sie - bzw. Ihr Anwalt - beantragen, dass der Vermieter Ihnen 1/2 der eingezahlten Gerichtskosten, nämlich 178,50 € erstatten muss, und das wird dann vom Gericht mit einem gesonderten Kostenbeschluss so berechnet und festgesetzt.

In einigen Fällen reduzieren sich auch die Gerichtskosten im Nachhinein. 

Gerichtskosten reduzieren sich, wenn die Parteien einen Vergleich schließen

Hauptbeispiel: Es wird ein Vergleich geschlossen, das Gericht muss kein Urteil fällen. Dann würden sich die Gerichtskosten im obigen Beispiel nur auf 119,00 € belaufen, und die Justizkasse zahlt dann 238,00 € wieder aus - an wen, hängt wieder davon ab, wie die Kostenverteilung geregelt wird.

Zeugen und Sachverständige - Gericht verlangt die Einzahlung von Kostenvorschuss

Wenn im Prozess Zeugen gehört werden oder Sachverständigenkosten entstehen, dann müssen auch dafür Vorschüsse eingezahlt werden.

  • Diese Kosten werden am Ende vom Gericht verteilt je nach Ausgang des Prozesses, also wer hat den Rechtsstreit gewonnen oder insgesamt oder zum Teil verloren. 
Hinweis


Neben den Gerichtskosten und ggf. den Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, entstehen im Prozess auch Anwaltskosten: 
Anwalt beauftragen - Welche Anwaltskosten können entstehen? 

Lassen Sie sich frühzeitig beraten über die Kosten, die insgesamt für den Prozess entstehen können! Prüfen Sie auch, ob für Sie Prozesskostenhilfe in Betracht kommt:

Entscheidung über Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe .


Redaktion


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