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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Vertragslose Nutzung einer Mietwohnung - was gilt?
Normalerweise liegt der Nutzung einer Wohnung ein schriftlicher Mietvertrag zugrunde. In diesem Mietvertrag sind dann viele Einzelheiten geregelt. Es gibt aber auch die vertragslose Nutzung einer Wohnung.
Mietvertrag für eine Wohnung kann auch mündlich geschlossen werden
Bei dem Mietvertrag für die Wohnung muss es sich nicht um einen schriftlichen Mietvertrag handeln:
- Ein Mietvertrag kann auch mündlich vereinbart werden. Ein mündlich abgeschlossener Mietvertrag ist allerdings nicht leicht zu beweisen.
Mietwohnung ohne tatsächlich bestehenden Mietvertrag nutzen
Es gibt aber auch Nutzungsverhältnisse, für die weder ein schriftlicher noch ein mündlicher Mietvertrag besteht. Dann spricht man von vertragsloser Nutzung einer Wohnung.
Nutzung einer Mietwohnung ohne Mietvertrag - Arten von Nutzungsverhältnissen
Man unterscheidet verschiedene Arten solcher Nutzungsverhältnisse:
- Ein faktischer Mietvertrag entsteht dadurch, dass die Vermieterseite der anderen Seite die Nutzung der Mietsache gegen ein Entgelt, also irgendeine Gegenleistung, gestattet.
- Wenn bereits verbindlich vereinbart ist, dass ein Mietvertrag abgeschlossen werden soll, aber dieser (Haupt-)Vertrag noch nicht unterzeichnet ist, spricht man von einem Vorvertrag.
- Wird die Wohnung, nachdem der Vertrag wirksam gekündigt worden ist, und die Kündigungsfrist ist abgelaufen, vom ehemaligen Mieter weiter genutzt, dann liegt ein nachvertragliches Nutzungsverhältnis vor.
- Ein nachvertragliches Nutzungsverhältnis besteht auch, wenn ein befristeter Mietvertrag abgelaufen ist, die Wohnung weiterhin genutzt wird.
Unrechtmäßiger Besitz einer Mietwohnung wenn Räumungsfrist abgelaufen
Ist der Mieter rechtskräftig zur Räumung verurteilt und die gerichtliche Räumungsfrist für die Wohnung abgelaufen, dann handelt es sich um unrechtmäßigen Besitz.
Ist dem Nutzer bzw. mehreren Nutzern niemals von der Vermieterseite erlaubt worden die Wohnung zu benutzen oder weiterhin zu nutzen, dann liegt ebenfalls unrechtmäßiger Besitz vor.
Vertragslose Nutzung der Wohnung - Nutzungsentschädigung für Vermieter, Eigentümer
Bei vertragsloser Nutzung kann der Vermieter / Eigentümer einen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung haben.
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