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Vermieter macht Räumung der Wohnung - Wechsel Schloss, Zylinder

Der Vermieter ist nicht berechtigt, selbst die Räumung einer vermieteten Wohnung durchzuführen, er kann auch nicht einfach das Schloss der Wohnung auswechseln.

Eigenmächtige Räumung der Mietwohnung durch Vermieter ist nicht erlaubt

Die eigenmächtige Räumung der Wohnung durch den Vermieter ist nicht zulässig.

Dies gilt auch dann, wenn nach Ansicht des Vermieters Gründe für eine offensichtlich wirksame Kündigung vorliegen, der Mieter aber nicht innerhalb der vom Vermieter gewünschten bzw. gesetzten Frist die Wohnung räumt und verlässt. 

Räumung der Wohnung durch Eigentümer, Vermieter - Rechtsweg ist einzuhalten

  • Der Vermieter muss für eine beabsichtigte Räumung der Wohnung immer den Rechtsweg einhalten. Der Rechtsweg bedeutet, dass der Vermieter eine Räumungsklage bei Gericht einreichen muss und im Rahmen der Klage muss der Vermieter einen Räumungstitel bekommen.
  • Auch wenn der Vermieter eine Räumungsklage gewonnen hat, so darf er sich nicht selbst eigenmächtig "Besitz an der Wohnung verschaffen".
    Hierfür müssen Vermieter immer einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Hinweis


Eine Ausnahme für eine eigenmächtige Räumung der Wohnung durch den Vermieter kann gegeben sein, wenn der Vermieter sichere Anhaltspunkte hat, dass die Wohnung vom Mieter endgültig aufgegeben wurde.

Wenn der Vermieter eine Räumung selbst durchführt, sich Zutritt zur Wohnung verschafft

Verschafft sich der Vermieter ohne Gerichtsvollzieher Zutritt zur Wohnung, dann ist dies ist in der Regel Hausfriedensbruch.

Mieter können dann sofort die Polizei rufen, Anzeige erstatten und den Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Amtsgericht gegen den Vermieter beantragen.

Lassen Sie sich unbedingt sofort anwaltlich beraten, wenn Sie sich dieser Situation ausgesetzt sehen.

Räumung - Vermieter wechselt Schloss, Schließzylinder, räumt die Wohnung aus

Für den Fall, dass der Vermieter die Wohnung eigenmächtig räumt, dann haftet er für den gesamten Schaden, der dem Mieter durch eine nicht zulässige Räumung entsteht.

Das wäre z.B. mindestens der Schadenersatz für neue Schlösser, Schließzylinder. Auch ein weiterer Schadenersatz, z.B für entsorgte Sachen ist möglich.

Unberechtigte Räumung der Wohnung durch Vermieter - Schadenersatz für Einrichtung, Möbel

Ein weit größerer Schaden entsteht, wenn im Rahmen einer eigenmächtigen Räumung die Wohnung leer geräumt wurde, Sachen beschädigt wurden oder gar nicht mehr da sind, weil diese entsorgt wurden.

  • Der Vermieter muss dem Mieter den durch eine solche Räumung entstandenen Schaden ersetzen - der Vermieter hat eine Aufbewahrungs und Obhutspflicht.

BGH-Urteil über eine eigenmächtige Räumung der Wohnung durch einen Vermieter

Der Bundesgerichtshof hat solch einen Fall zu Gunsten eines Mieters entschieden:

Hat der Vermieter keinen Vollstreckungstitel und führt eine eigenmächtige Inbesitznahme der Mietwohnung durch, dann ist der Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet.

  • Es handelt sich um eine nicht erlaubte Selbsthilfe.

Der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 45/09) stellte fest, dass eine Aufstellung des Mieters über ihm entstandene Schäden für eine Bemessung, Feststellung der Schadenshöhe bereits ausreichend sein kann.

  • Es ist dann die Angelegenheit des Vermieters zu beweisen, dass Behauptungen des Mieters z.B. über den Wert von Einrichtungsgegenständen, nicht richtig sind. 



Redaktion


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