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Selbstmordgefahr, Suizidgefahr - Abwendung Räumung der Wohnung

Besteht beim Mieter die Gefahr eines Selbstmordes, Suizid, dann kann eine bevorstehende Räumung der Wohnung möglicherweise aufgeschoben werden.

Mieter zieht trotz Kündigung nicht aus der Wohnung - Gericht entscheidet

Hat ein Vermieter gekündigt, wird die Räumung der Wohnung verlangt und zieht der Mieter nicht aus, dann entscheidet im Streitfall ein Gericht über die Kündigung und Räumung der Wohnung. 
Räumungsklage - Prozess wegen Räumung der Wohnung mit Vermieter 

Gericht bestätigt die Kündigung des Mieters mit Räumungsurteil

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung vor, dann kann durch das Gericht ein Räumungsurteil ergehen.

Manchmal wird auch ein Räumungsvergleich geschlossen. Der Vermieter kann dann verlangen, dass dieses Urteil, der Vergleich durchgesetzt, vollstreckt wird.

Mieter psychisch schwer erkrankt - Aussetzung der Räumung wegen Selbstmordgefahr

Der drohende Verlust der Wohnung kann zu schweren Ängsten führen, bis hin zu der Gefahr des Suizids, der Selbsttötung. 

Es reicht aber nicht die Behauptung, der Mieter werde sich etwas antun, sondern die Gefahr muss belegt werden, insbesondere durch ärztliches Attest.

  • In einem solchen Fall kann die Räumung erst einmal ausgesetzt werden, damit das Gericht ein Gutachten einholen kann.

Schwere psychische Erkrankung des Mieters - Aussetzung der Räumung der Wohnung

Besteht beim Miter eine schwere psychische Erkrankung, dann kann die Räumung der Wohnung ausgesetzt werden.
Liegt eine ernsthafte psychische Störung vor, die (zur Zeit) gegen eine Räumung spricht, verlangen die Gerichte meist, dass sich der Mieter in eine Therapie begibt.
Räumung der Wohnung - Mieter droht mit Selbsttötung, Folgen



    Redaktion


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