Logo

Umwandlung Mietwohnung in Eigentum, Vorkaufsrecht, welche Frist gilt?

Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts für Mieter beträgt zwei Monate.

Vorkaufsrecht für Mieter bei Umwandlung

Wird die Mietwohnung, die Sie gemietet haben, in eine Eigentumswohnung umgewandelt und (erstmals) verkauft, dann haben Sie als Mieterin oder Mieter ein Vorkaufsrecht.

Mietwohnung wird in Eigentumswohnung umgewandelt - Mitteilung über das Vorkaufsrecht

Normalerweise erhalten Sie von dem Notar, der den Wohnungsverkauf zwischen dem bisherigen Eigentümer und einem Käufer beurkundet hat, einen Brief mit der Mitteilung des Verkaufs.

  • Dem Brief muss der vollständige Kaufvertrag beiliegen, den Verkäufer und Käufer geschlossen haben.
Hinweis


Liegt nicht der vollständige Kaufvertrag bei, dann sollte Sie sich sofort anwaltlich beraten lassen. Es muss dann entschieden werden, ob Sie auf diesen Fehler aufmerksam machen oder nicht.

Frist für das Vorkaufsrecht der Wohnung beginnt mit Erhalt der korrekten Mitteilung

Von dem Tag an, an dem Ihnen diese Mitteilung zugestellt worden ist, läuft für Sie die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts.

  • Die Frist beträgt genau zwei Monate, § 469 Abs. 2 BGB.
  • Das Vorkaufsrecht muss schriftlich ausgeübt werden.

Das heißt, wenn Ihnen das Schreiben am 13. März zugestellt worden ist, muss bis zum 13. Mai Ihr Schreiben, dass Sie das Vorkaufrecht ausüben wollen, beim bisherigen Eigentümer sein.

Ausübung des Vorkaufsrechts als Mieter

  • Die Erklärung muss an den richtigen Adressaten gerichtet sein - den bisherigen Eigentümer (Verkäufer).
  • Sie sollte zugleich auch an den Notar geschickt werden, der den Verkauf beurkundet hat.
Hinweis

Sie sollten nachweisen können, dass Sie diese Frist eingehalten haben, also dass Ihr Schreiben bei dem Adressaten eingegangen ist. 
Nachweis der Zustellung


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: