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Umwandlung - Vorkaufsrecht als Mieter der Wohnung wahrnehmen

Wohnen Sie als Mieter in einer Eigentumswohnung und wird diese verkauft, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht haben.

Vorkaufsrecht - Umwandlung der Mietwohnung in Eigentumswohnung 

Die Ausübung des Vorkaufsrechts für die Wohnung - zwei Voraussetzungen

Mieter, deren Wohnung vom Eigentümer in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, haben im Falle eines Verkaufs der Wohnung in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht, § 577 BGB:

  • Die Umwandlung von ungeteiltem Grundstückseigentum in Wohnungseigentum darf erst nach Ihrem Mietvertragsabschluss erfolgt sein.
  • Die Wohnung darf seither nicht schon einmal verkauft worden sein.

Über beides erhalten Sie präzise Auskunft beim Grundbuch, unter Umständen auch beim Bauaufsichtsamt oder Katasteramt.

Durch die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts treten Mieter anstelle des Käufers der Wohnung durch eine schriftliche Erklärung in den geschlossenen Kaufvertrag ein, kaufen selbst die Wohnung.

Kein Vorkaufsrecht für Mieter, wenn Eigentumswohnung an Familienangehörigen geht

Ein Vorkaufsrecht für Mieter besteht allerdings nicht, wenn der Vermieter/Eigentümer die Eigentumswohnung an einen Familienangehörigen verkauft oder verschenken will.

Als Mieter Vorkaufsrecht für die bisherige Mietwohnung wahrnehmen

Die Anforderungen, wie Sie das Vorkaufsrecht ausüben können, sind nicht sehr hoch. 

Mietwohnung kaufen, Ausübung des Vorkaufsrechts aus Umwandlung als Mieter

Unzulässig sind Kaufvertragsgestaltungen, wonach Mieter als Vorkaufsberechtigte eine höheren Preis zahlen müssen als der Erstkäufer.
Vorkaufsrecht: Höhere Preise für Mieter nicht zulässig

Haben Sie mit der Ausübung des Vorkaufsrechts Erfolg, und haben Sie auch die Finanzierung geklärt, dann werden Sie Eigentümer der selbst bewohnten Wohnung. 

Kauf Mietwohnung als Eigentumswohnung durch Mieter 

Das Vorkaufsrecht des Mieters für den Kauf der Wohnung wird verletzt - Schadenersatz

Auch wenn Ihre Vorkaufsrechtserklärung formgerecht, rechtzeitig und nachweisbar bei der Gegenseite eingeht, verhindert das rechtlich nicht, dass ein anderer Käufer ins Grundbuch eingetragen wird. 

In manchen Fällen kann dagegen ein Antrag auf einstweilige Verfügung helfen. 

  • Wird der Käufer im Grundbuch eingetragen, obwohl Sie Ihr Vorkaufsrecht ausgeübt haben, können Sie einen Anspruch auf Schadenersatz haben.
    Voraussetzung ist allerdings, dass Sie überhaupt wirtschaftlich in der Lage gewesen wären, anstelle des Käufers in den Kaufvertrag einzutreten.


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