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Angefragter Suchbegriff: Elektroanlage

Es wurden 2 Suchergebnisse gefunden:

Wurden die Kosten für die Prüfung der elektrischen Anlage der Mietwohnung als umlegbare Betriebskosten vereinbart, so kann der Vermieter diese Kosten anteilig auf Mieter umlegen. In der Regel findet sich eine solche Vereinbarung bei den

Ist mietvertraglich vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten für die Wohnung zu zahlen hat, dann können gemäß dem Bundesgerichtshof alle Betriebskosten auf die Mieter anteilig umgelegt werden, die in der Zweiten