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Angefragter Suchbegriff: Leasing

Es wurden 2 Suchergebnisse gefunden:

Kauft der Vermieter Rauchmelder, Rauchwarnmelder nicht selbst, sondern schließt einen Leasing-Vertrag, dann sind die Leasingkosten nicht als Betriebskosten umlegbar. Die Vermieter sind verpflichtet, in Wohnräumen Rauchwarnmelder

Vermieter können die Belieferung ihres Hauses mit Wärme (auch für Warmwasser) auf einen gewerblichen Anbieter übertragen. Wird die Anlage von einem Dritten (gewerblicher Anbieter) betrieben, dann bezeichnet man dies als Wärmecontracting.Â