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Angefragter Suchbegriff: ausschlussfrist

Es wurden 18 Suchergebnisse gefunden:

https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Ausschlussfrist/Aussschlussfrist-bei-Nachzahlungsforderungen-wegen-Heizkosten-E1326.htm
Aussschlussfrist - bei Nachzahlungsforderungen wegen Heizkosten Der Vermieter ist verpflichtet, über Heizkostenvorauszahlungen innerhalb einer vom Gesetz vorgegebenen Abrechnungsfrist abzurechnen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.  Abrechnungsfrist für Heizkosten hat der Vermieter einzuhalten,
14.01.2014 19:36:00 kein Author
Very good result
83,2 %
(0)
Ausschlussfrist - bei Nachzahlungsforderungen Heizkosten
Aussschlussfrist - bei Nachzahlungsforderungen wegen Heizkosten Der Vermieter ist verpflichtet, über Heizkostenvorauszahlungen innerhalb einer vom Gesetz vorgegebenen Abrechnungsfrist abzurechnen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.  Abrechnungsfrist für Heizkosten hat der Vermieter einzuhalten,
Link: https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Ausschlussfrist/Aussschlussfrist-bei-Nachzahlungsforderungen-wegen-Heizkosten-E1326.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 14.01.2014 19:36:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Ausschlussfrist/Betriebskostenabrechnung-Vermieter-muss-Ausschlussfrist-beachten-E1323.htm
Der Vermieter ist verpflichtet, über Betriebskostenvorauszahlungen innerhalb der vom Gesetz vorgegebenen Abrechnungsfrist  gegenüber dem Mieter abzurechnen.  Nebenkostenabrechnung - Betriebskosten abrechnen innerhalb gesetzlicher
11.01.2014 18:32:00 kein Author
Good result
75,6 %
(1)
Betriebskostenabrechnung - Vermieter muss Ausschlussfrist beachten
Der Vermieter ist verpflichtet, über Betriebskostenvorauszahlungen innerhalb der vom Gesetz vorgegebenen Abrechnungsfrist  gegenüber dem Mieter abzurechnen.  Nebenkostenabrechnung - Betriebskosten abrechnen innerhalb gesetzlicher
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Ausschlussfrist/Betriebskostenabrechnung-Vermieter-muss-Ausschlussfrist-beachten-E1323.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 11.01.2014 18:32:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Ausschlussfrist/Musterbrief-Betriebskostenabrechnung-zu-spaet-erhalten-E2121.htm
Einzelheiten zum Thema: Wenn die Betriebskostenabrechnung zu spät zugegangen ist, der Vermieter die Abrechnungsfrist nicht eingehalten hat. Der nachstehende Musterbrief - Betriebskostenabrechnung zu spät erhalten steht zu Ihrer freien
06.07.2015 18:31:00 kein Author
Good result
-19,6 %
(2)
Musterbrief - Betriebskostenabrechnung zu spät erhalten
Einzelheiten zum Thema: Wenn die Betriebskostenabrechnung zu spät zugegangen ist, der Vermieter die Abrechnungsfrist nicht eingehalten hat. Der nachstehende Musterbrief - Betriebskostenabrechnung zu spät erhalten steht zu Ihrer freien
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Ausschlussfrist/Musterbrief-Betriebskostenabrechnung-zu-spaet-erhalten-E2121.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 06.07.2015 18:31:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Ausschlussfrist/Betriebskostenabrechnung-bis-wann-kann-derVermieter-ndern-E2415.htm
Grundsätzlich kann der Vermieter nach Ablauf der Abrechnungsfrist keine Korrektur der Betriebskostenabrechnung zum Nachteil des Mieters vornehmen. Betriebskostenabrechnungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist ändern, korrigieren Hat der
17.02.2016 17:33:00 kein Author
Good result
-19,6 %
(3)
Betriebskostenabrechnung - bis wann kann der Vermieter ändern?
Grundsätzlich kann der Vermieter nach Ablauf der Abrechnungsfrist keine Korrektur der Betriebskostenabrechnung zum Nachteil des Mieters vornehmen. Betriebskostenabrechnungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist ändern, korrigieren Hat der
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Datum: 17.02.2016 17:33:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsergebnis/Rueckforderung-Betriebskosten-Ablauf-der-Widerspruchsfrist-E2810.htm
Hat der Vermieter über die Betriebskosten abgerechnet, waren aber Kosten in der Abrechnung und für die Umlage auf den Mieter nicht erlaubt, dann können schon gezahlte Betriebskosten meist nur noch zurückgefordert werden,  wenn rechtzeitig
10.02.2017 12:11:00 kein Author
Good result
-20 %
(4)
Rückforderung Betriebskosten  - Ablauf der Widerspruchsfrist
Hat der Vermieter über die Betriebskosten abgerechnet, waren aber Kosten in der Abrechnung und für die Umlage auf den Mieter nicht erlaubt, dann können schon gezahlte Betriebskosten meist nur noch zurückgefordert werden,  wenn rechtzeitig
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsergebnis/Rueckforderung-Betriebskosten-Ablauf-der-Widerspruchsfrist-E2810.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 10.02.2017 12:11:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Betriebskosten-Vermieter-muss-Abrechnung-rechtzeitig-zusenden-E1324.htm
Abrechnungsfrist: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Vermieter spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode seine Ansprüche aus der Betriebskostenanrechnung gegenüber dem Mieter angemeldet haben muss:
11.01.2014 18:43:00 kein Author
Good result
-20 %
(5)
Betriebskosten - Vermieter muss Abrechnung rechtzeitig zusenden
Abrechnungsfrist: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Vermieter spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode seine Ansprüche aus der Betriebskostenanrechnung gegenüber dem Mieter angemeldet haben muss:
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Betriebskosten-Vermieter-muss-Abrechnung-rechtzeitig-zusenden-E1324.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 11.01.2014 18:43:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Heizkostenabrechnung-Vermieter-muss-Frist-fuer-Abrechnung-einhalten-E1818.htm
Abrechnungsfrist: Der Vermieter muss über die warmen Betriebskosten innerhalb eines Jahres abrechnen.  Wird vom Vermieter die gesetzliche Abrechnungsfrist von 12 Monaten nicht eingehalten, dann sind Mieter zur Zahlung einer
09.01.2015 00:36:00 kein Author
Good result
-20 %
(6)
Heizkostenabrechnung - Vermieter muss Frist für Abrechnung einhalten
Abrechnungsfrist: Der Vermieter muss über die warmen Betriebskosten innerhalb eines Jahres abrechnen.  Wird vom Vermieter die gesetzliche Abrechnungsfrist von 12 Monaten nicht eingehalten, dann sind Mieter zur Zahlung einer
Link: https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Heizkostenabrechnung-Vermieter-muss-Frist-fuer-Abrechnung-einhalten-E1818.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 09.01.2015 00:36:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/Blog/Verwaltungspauschale-Kosten-Erstellung-Betriebskostenabrechnung-E2833.htm
Zunächst: Betriebskosten muss der Mieter nur zahlen, wenn die Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter vertraglich vereinbart ist. Welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen, das steht in der
23.02.2017 07:38:00 kein Author
Good result
-20 %
(7)
Verwaltungspauschale - Kosten Erstellung Betriebskostenabrechnung
Zunächst: Betriebskosten muss der Mieter nur zahlen, wenn die Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter vertraglich vereinbart ist. Welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen, das steht in der
Link: https://www.promietrecht.de/Blog/Verwaltungspauschale-Kosten-Erstellung-Betriebskostenabrechnung-E2833.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 23.02.2017 07:38:00
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https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsperiode/Betriebskostenabrechnung-Abrechnungsperiodekalte-Betriebskosten-E1817.htm
Die Abrechnungsperiode für kalte Betriebskosten ist normalerweise das Kalenderjahr, also vom 01.01. bis 31.12. Betriebskostenabrechnung für Mietwohnungen innerhalb von 12 Monaten  Meist werden für die Mietwohnung
09.01.2015 00:03:00 kein Author
Good result
-20 %
(8)
Betriebskostenabrechnung - Abrechnungsperiode kalte Betriebskosten
Die Abrechnungsperiode für kalte Betriebskosten ist normalerweise das Kalenderjahr, also vom 01.01. bis 31.12. Betriebskostenabrechnung für Mietwohnungen innerhalb von 12 Monaten  Meist werden für die Mietwohnung
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsperiode/Betriebskostenabrechnung-Abrechnungsperiodekalte-Betriebskosten-E1817.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 09.01.2015 00:03:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Vermieter-zur-Abrechnung-von-Betriebskosten-auffordern-E1981.htm
Wenn Sie Vorschüsse für Betriebskosten bezahlen, muss der Vermieter jährlich darüber abrechnen. Versäumt Ihr Vermieter das, dann können Sie ihn mahnen, diese Vertragspflicht zu erfüllen, den Vermieter zur Abrechnung auffordern. Prüfen Sie,
03.05.2015 19:27:00 kein Author
Good result
-20 %
(9)
Vermieter zur Abrechnung von Betriebskosten auffordern
Wenn Sie Vorschüsse für Betriebskosten bezahlen, muss der Vermieter jährlich darüber abrechnen. Versäumt Ihr Vermieter das, dann können Sie ihn mahnen, diese Vertragspflicht zu erfüllen, den Vermieter zur Abrechnung auffordern. Prüfen Sie,
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Vermieter-zur-Abrechnung-von-Betriebskosten-auffordern-E1981.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 03.05.2015 19:27:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsergebnis/Nachzahlung/Betriebskostennachzahlung-Verjaehrung-Verwirkung-der-Forderung-E2652.htm
In ganz besonderen Fällen kann der Vermieter einen Anspruch auf Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung wegen Verwirkung nicht mehr durchsetzen, den Anspruch auf Nachzahlung verlieren. Vermieter muss innerhalb eines Jahres
18.10.2016 08:21:00 kein Author
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-20 %
(10)
Betriebskostennachzahlung - Verjährung, Verwirkung der Forderung
In ganz besonderen Fällen kann der Vermieter einen Anspruch auf Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung wegen Verwirkung nicht mehr durchsetzen, den Anspruch auf Nachzahlung verlieren. Vermieter muss innerhalb eines Jahres
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsergebnis/Nachzahlung/Betriebskostennachzahlung-Verjaehrung-Verwirkung-der-Forderung-E2652.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 18.10.2016 08:21:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/rueckwirkende-Kostenbelastung/Betriebskostenabrechnung-fr-Mieter-spterndern-Kosten-vergessen-E2412.htm
Nachträgliche Änderung der Betriebskostenabrechnung:  Nach Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist sollen weitere Betriebskosten berechnet werden: Nur ausnahmsweise kann der Vermieter rückwirkend eine übersandte
14.02.2016 12:52:00 kein Author
Good result
-20 %
(11)
Betriebskostenabrechnung für Mieter später ändern, Kosten vergessen
Nachträgliche Änderung der Betriebskostenabrechnung:  Nach Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist sollen weitere Betriebskosten berechnet werden: Nur ausnahmsweise kann der Vermieter rückwirkend eine übersandte
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/rueckwirkende-Kostenbelastung/Betriebskostenabrechnung-fr-Mieter-spterndern-Kosten-vergessen-E2412.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 14.02.2016 12:52:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/Blog/Spte-Betriebskostenabrechnung-fr-2017-in-2019-erhalten-E2803.htm
Muss der Mieter die Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung 2017 zahlen, wenn der Vermieter  diese erst im Jahr 2019 geschickt hat? Betriebskostenabrechnung muss innerhalb der gesetzlichen Frist Mietern zugehen Laut Gesetz muss die
03.02.2017 09:57:00 kein Author
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-20 %
(12)
Späte Betriebskostenabrechnung für 2017 - in 2019 erhalten
Muss der Mieter die Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung 2017 zahlen, wenn der Vermieter  diese erst im Jahr 2019 geschickt hat? Betriebskostenabrechnung muss innerhalb der gesetzlichen Frist Mietern zugehen Laut Gesetz muss die
Link: https://www.promietrecht.de/Blog/Spte-Betriebskostenabrechnung-fr-2017-in-2019-erhalten-E2803.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 03.02.2017 09:57:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsergebnis/Guthaben/Betriebskostenabrechnung-bezahlte-Betriebskosten-zurueckbekommen-E2814.htm
Hat eine Prüfung der Abrechnung ein Betriebskostenguthaben ergeben, so können Sie dieses vom Vermieter zurückfordern und wieder zurück bekommen,  auch wenn Sie bereits eine Nachforderung aus der Abrechnung bezahlt haben.  Die
12.02.2017 17:57:00 kein Author
Good result
-20 %
(13)
Betriebskostenabrechnung - bezahlte Betriebskosten zurückbekommen
Hat eine Prüfung der Abrechnung ein Betriebskostenguthaben ergeben, so können Sie dieses vom Vermieter zurückfordern und wieder zurück bekommen,  auch wenn Sie bereits eine Nachforderung aus der Abrechnung bezahlt haben.  Die
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsergebnis/Guthaben/Betriebskostenabrechnung-bezahlte-Betriebskosten-zurueckbekommen-E2814.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 12.02.2017 17:57:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Mietvertrag-beendet-Vermieter-macht-keine-Heizkostenabrechnung-E3433.htm
Erstellt der Vermieter nach dem Auszug aus der Wohnung nicht die letzte Heizkostenabrechnung für ausstehenden Abrechnungsmonate, also nach dem Ende des Mietverhältnisses, dann ist es möglich die fehlende Heizkostenabrechnung für die
03.03.2019 11:57:00 kein Author
Good result
-20 %
(14)
Mietvertrag beendet - Vermieter macht keine Heizkostenabrechnung
Erstellt der Vermieter nach dem Auszug aus der Wohnung nicht die letzte Heizkostenabrechnung für ausstehenden Abrechnungsmonate, also nach dem Ende des Mietverhältnisses, dann ist es möglich die fehlende Heizkostenabrechnung für die
Link: https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Mietvertrag-beendet-Vermieter-macht-keine-Heizkostenabrechnung-E3433.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 03.03.2019 11:57:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Keine-Heizkostenabrechnung-Heizkostenvorschsse-zurckbehalten-E3432.htm
Wenn über die Vorschüsse für warme Betriebskosten nicht innerhalb der Abrechnungsfrist formell korrekt abgerechnet wird, kann der Mieter die laufenden Vorschüsse für warme Betriebskosten -  Heizkostenvorauszahlungen - zurückbehalten.
03.03.2019 10:49:00 kein Author
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-20 %
(15)
Keine Heizkostenabrechnung - Heizkostenvorschüsse zurückbehalten
Wenn über die Vorschüsse für warme Betriebskosten nicht innerhalb der Abrechnungsfrist formell korrekt abgerechnet wird, kann der Mieter die laufenden Vorschüsse für warme Betriebskosten -  Heizkostenvorauszahlungen - zurückbehalten.
Link: https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Keine-Heizkostenabrechnung-Heizkostenvorschsse-zurckbehalten-E3432.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 03.03.2019 10:49:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Vermieter-korrigiert-Betriebskostenabrechnung-nicht-was-tun-E3671.htm
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, gem. § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB dem Mieter die Nebenkostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraumes (siehe Vereinbarung im
24.10.2020 17:12:00 kein Author
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-20 %
(16)
Vermieter korrigiert Betriebskostenabrechnung nicht – was tun?
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, gem. § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB dem Mieter die Nebenkostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraumes (siehe Vereinbarung im
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Vermieter-korrigiert-Betriebskostenabrechnung-nicht-was-tun-E3671.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 24.10.2020 17:12:00
Autor: kein Author

https://www.promietrecht.de/Mieterhoehung/Vergleichsmietenerhoehung/Zustimmung/Streit-um-die-Zustimmung/Mieterhoehung-auf-ortsuebliche-Miete-Keine-Zustimmung-als-Mieter-E1327.htm
Stimmt ein Mieter der Vergleichsmietenerhöhung nicht zu, dann muss der Vermieter Zustimmungsklage beim Amtsgericht erheben.  Der Vermieter hat Anspruch auf Zustimmung:  Zustimmung zur Mieterhöhung, Vergleichsmietenerhöhung   Geben
17.01.2014 19:18:00 kein Author
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-20 %
(17)
Mieterhöhung auf ortsübliche Miete - Keine Zustimmung als Mieter
Stimmt ein Mieter der Vergleichsmietenerhöhung nicht zu, dann muss der Vermieter Zustimmungsklage beim Amtsgericht erheben.  Der Vermieter hat Anspruch auf Zustimmung:  Zustimmung zur Mieterhöhung, Vergleichsmietenerhöhung   Geben
Link: https://www.promietrecht.de/Mieterhoehung/Vergleichsmietenerhoehung/Zustimmung/Streit-um-die-Zustimmung/Mieterhoehung-auf-ortsuebliche-Miete-Keine-Zustimmung-als-Mieter-E1327.htm Verlinkte Seiten:
Datum: 17.01.2014 19:18:00
Autor: kein Author