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Angefragter Suchbegriff: ausschlussfrist
Es wurden 18 Suchergebnisse gefunden:
https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Ausschlussfrist/Aussschlussfrist-bei-Nachzahlungsforderungen-wegen-Heizkosten-E1326.htm
Aussschlussfrist - bei Nachzahlungsforderungen wegen Heizkosten Der Vermieter ist verpflichtet, über Heizkostenvorauszahlungen innerhalb einer vom Gesetz vorgegebenen Abrechnungsfrist abzurechnen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Abrechnungsfrist für Heizkosten hat der Vermieter einzuhalten,
14.01.2014 19:36:00 kein Author
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Ausschlussfrist - bei Nachzahlungsforderungen Heizkosten |
Aussschlussfrist - bei Nachzahlungsforderungen wegen Heizkosten Der Vermieter ist verpflichtet, über Heizkostenvorauszahlungen innerhalb einer vom Gesetz vorgegebenen Abrechnungsfrist abzurechnen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Abrechnungsfrist für Heizkosten hat der Vermieter einzuhalten, | |
Link: https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Ausschlussfrist/Aussschlussfrist-bei-Nachzahlungsforderungen-wegen-Heizkosten-E1326.htm Verlinkte Seiten: | |
Datum: 14.01.2014 19:36:00 | |
Autor: kein Author |
https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Ausschlussfrist/Betriebskostenabrechnung-Vermieter-muss-Ausschlussfrist-beachten-E1323.htm
Der Vermieter ist verpflichtet, über Betriebskostenvorauszahlungen innerhalb der vom Gesetz vorgegebenen Abrechnungsfrist  gegenüber dem Mieter abzurechnen. Nebenkostenabrechnung - Betriebskosten abrechnen innerhalb gesetzlicher
11.01.2014 18:32:00 kein Author
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Betriebskostenabrechnung - Vermieter muss Ausschlussfrist beachten |
Der Vermieter ist verpflichtet, über Betriebskostenvorauszahlungen innerhalb der vom Gesetz vorgegebenen Abrechnungsfrist  gegenüber dem Mieter abzurechnen. Nebenkostenabrechnung - Betriebskosten abrechnen innerhalb gesetzlicher | |
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Ausschlussfrist/Betriebskostenabrechnung-Vermieter-muss-Ausschlussfrist-beachten-E1323.htm Verlinkte Seiten: | |
Datum: 11.01.2014 18:32:00 | |
Autor: kein Author |
https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Ausschlussfrist/Musterbrief-Betriebskostenabrechnung-zu-spaet-erhalten-E2121.htm
Einzelheiten zum Thema: Wenn die Betriebskostenabrechnung zu spät zugegangen ist, der Vermieter die Abrechnungsfrist nicht eingehalten hat. Der nachstehende Musterbrief - Betriebskostenabrechnung zu spät erhalten steht zu Ihrer freien
06.07.2015 18:31:00 kein Author
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Musterbrief - Betriebskostenabrechnung zu spät erhalten |
Einzelheiten zum Thema: Wenn die Betriebskostenabrechnung zu spät zugegangen ist, der Vermieter die Abrechnungsfrist nicht eingehalten hat. Der nachstehende Musterbrief - Betriebskostenabrechnung zu spät erhalten steht zu Ihrer freien | |
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Ausschlussfrist/Musterbrief-Betriebskostenabrechnung-zu-spaet-erhalten-E2121.htm Verlinkte Seiten: | |
Datum: 06.07.2015 18:31:00 | |
Autor: kein Author |
https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Ausschlussfrist/Betriebskostenabrechnung-bis-wann-kann-derVermieter-ndern-E2415.htm
Grundsätzlich kann der Vermieter nach Ablauf der Abrechnungsfrist keine Korrektur der Betriebskostenabrechnung zum Nachteil des Mieters vornehmen. Betriebskostenabrechnungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist ändern, korrigieren Hat der
17.02.2016 17:33:00 kein Author
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Betriebskostenabrechnung - bis wann kann der Vermieter ändern? |
Grundsätzlich kann der Vermieter nach Ablauf der Abrechnungsfrist keine Korrektur der Betriebskostenabrechnung zum Nachteil des Mieters vornehmen. Betriebskostenabrechnungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist ändern, korrigieren Hat der | |
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Datum: 17.02.2016 17:33:00 | |
Autor: kein Author |
https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsergebnis/Rueckforderung-Betriebskosten-Ablauf-der-Widerspruchsfrist-E2810.htm
Hat der Vermieter über die Betriebskosten abgerechnet, waren aber Kosten in der Abrechnung und für die Umlage auf den Mieter nicht erlaubt, dann können schon gezahlte Betriebskosten meist nur noch zurückgefordert werden, wenn rechtzeitig
10.02.2017 12:11:00 kein Author
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Rückforderung Betriebskosten - Ablauf der Widerspruchsfrist |
Hat der Vermieter über die Betriebskosten abgerechnet, waren aber Kosten in der Abrechnung und für die Umlage auf den Mieter nicht erlaubt, dann können schon gezahlte Betriebskosten meist nur noch zurückgefordert werden, wenn rechtzeitig | |
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsergebnis/Rueckforderung-Betriebskosten-Ablauf-der-Widerspruchsfrist-E2810.htm Verlinkte Seiten: | |
Datum: 10.02.2017 12:11:00 | |
Autor: kein Author |
https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Betriebskosten-Vermieter-muss-Abrechnung-rechtzeitig-zusenden-E1324.htm
Abrechnungsfrist: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Vermieter spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode seine Ansprüche aus der Betriebskostenanrechnung gegenüber dem Mieter angemeldet haben muss:
11.01.2014 18:43:00 kein Author
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Betriebskosten - Vermieter muss Abrechnung rechtzeitig zusenden |
Abrechnungsfrist: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Vermieter spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode seine Ansprüche aus der Betriebskostenanrechnung gegenüber dem Mieter angemeldet haben muss: | |
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Betriebskosten-Vermieter-muss-Abrechnung-rechtzeitig-zusenden-E1324.htm Verlinkte Seiten: | |
Datum: 11.01.2014 18:43:00 | |
Autor: kein Author |
https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Heizkostenabrechnung-Vermieter-muss-Frist-fuer-Abrechnung-einhalten-E1818.htm
Abrechnungsfrist: Der Vermieter muss über die warmen Betriebskosten innerhalb eines Jahres abrechnen. Wird vom Vermieter die gesetzliche Abrechnungsfrist von 12 Monaten nicht eingehalten, dann sind Mieter zur Zahlung einer
09.01.2015 00:36:00 kein Author
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Heizkostenabrechnung - Vermieter muss Frist für Abrechnung einhalten |
Abrechnungsfrist: Der Vermieter muss über die warmen Betriebskosten innerhalb eines Jahres abrechnen. Wird vom Vermieter die gesetzliche Abrechnungsfrist von 12 Monaten nicht eingehalten, dann sind Mieter zur Zahlung einer | |
Link: https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Heizkostenabrechnung-Vermieter-muss-Frist-fuer-Abrechnung-einhalten-E1818.htm Verlinkte Seiten: | |
Datum: 09.01.2015 00:36:00 | |
Autor: kein Author |
https://www.promietrecht.de/Blog/Verwaltungspauschale-Kosten-Erstellung-Betriebskostenabrechnung-E2833.htm
Zunächst: Betriebskosten muss der Mieter nur zahlen, wenn die Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter vertraglich vereinbart ist. Welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen, das steht in der
23.02.2017 07:38:00 kein Author
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Verwaltungspauschale - Kosten Erstellung Betriebskostenabrechnung |
Zunächst: Betriebskosten muss der Mieter nur zahlen, wenn die Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter vertraglich vereinbart ist. Welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen, das steht in der | |
Link: https://www.promietrecht.de/Blog/Verwaltungspauschale-Kosten-Erstellung-Betriebskostenabrechnung-E2833.htm Verlinkte Seiten: | |
Datum: 23.02.2017 07:38:00 | |
Autor: kein Author |
https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsperiode/Betriebskostenabrechnung-Abrechnungsperiodekalte-Betriebskosten-E1817.htm
Die Abrechnungsperiode für kalte Betriebskosten ist normalerweise das Kalenderjahr, also vom 01.01. bis 31.12. Betriebskostenabrechnung für Mietwohnungen innerhalb von 12 Monaten Meist werden für die Mietwohnung
09.01.2015 00:03:00 kein Author
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Betriebskostenabrechnung - Abrechnungsperiode kalte Betriebskosten |
Die Abrechnungsperiode für kalte Betriebskosten ist normalerweise das Kalenderjahr, also vom 01.01. bis 31.12. Betriebskostenabrechnung für Mietwohnungen innerhalb von 12 Monaten Meist werden für die Mietwohnung | |
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsperiode/Betriebskostenabrechnung-Abrechnungsperiodekalte-Betriebskosten-E1817.htm Verlinkte Seiten: | |
Datum: 09.01.2015 00:03:00 | |
Autor: kein Author |
https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Vermieter-zur-Abrechnung-von-Betriebskosten-auffordern-E1981.htm
Wenn Sie Vorschüsse für Betriebskosten bezahlen, muss der Vermieter jährlich darüber abrechnen. Versäumt Ihr Vermieter das, dann können Sie ihn mahnen, diese Vertragspflicht zu erfüllen, den Vermieter zur Abrechnung auffordern. Prüfen Sie,
03.05.2015 19:27:00 kein Author
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Vermieter zur Abrechnung von Betriebskosten auffordern |
Wenn Sie Vorschüsse für Betriebskosten bezahlen, muss der Vermieter jährlich darüber abrechnen. Versäumt Ihr Vermieter das, dann können Sie ihn mahnen, diese Vertragspflicht zu erfüllen, den Vermieter zur Abrechnung auffordern. Prüfen Sie, | |
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Vermieter-zur-Abrechnung-von-Betriebskosten-auffordern-E1981.htm Verlinkte Seiten: | |
Datum: 03.05.2015 19:27:00 | |
Autor: kein Author |
https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsergebnis/Nachzahlung/Betriebskostennachzahlung-Verjaehrung-Verwirkung-der-Forderung-E2652.htm
In ganz besonderen Fällen kann der Vermieter einen Anspruch auf Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung wegen Verwirkung nicht mehr durchsetzen, den Anspruch auf Nachzahlung verlieren. Vermieter muss innerhalb eines Jahres
18.10.2016 08:21:00 kein Author
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Betriebskostennachzahlung - Verjährung, Verwirkung der Forderung |
In ganz besonderen Fällen kann der Vermieter einen Anspruch auf Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung wegen Verwirkung nicht mehr durchsetzen, den Anspruch auf Nachzahlung verlieren. Vermieter muss innerhalb eines Jahres | |
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsergebnis/Nachzahlung/Betriebskostennachzahlung-Verjaehrung-Verwirkung-der-Forderung-E2652.htm Verlinkte Seiten: | |
Datum: 18.10.2016 08:21:00 | |
Autor: kein Author |
https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/rueckwirkende-Kostenbelastung/Betriebskostenabrechnung-fr-Mieter-spterndern-Kosten-vergessen-E2412.htm
Nachträgliche Änderung der Betriebskostenabrechnung: Nach Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist sollen weitere Betriebskosten berechnet werden: Nur ausnahmsweise kann der Vermieter rückwirkend eine übersandte
14.02.2016 12:52:00 kein Author
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Betriebskostenabrechnung für Mieter später ändern, Kosten vergessen |
Nachträgliche Änderung der Betriebskostenabrechnung: Nach Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist sollen weitere Betriebskosten berechnet werden: Nur ausnahmsweise kann der Vermieter rückwirkend eine übersandte | |
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/rueckwirkende-Kostenbelastung/Betriebskostenabrechnung-fr-Mieter-spterndern-Kosten-vergessen-E2412.htm Verlinkte Seiten: | |
Datum: 14.02.2016 12:52:00 | |
Autor: kein Author |
https://www.promietrecht.de/Blog/Spte-Betriebskostenabrechnung-fr-2017-in-2019-erhalten-E2803.htm
Muss der Mieter die Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung 2017 zahlen, wenn der Vermieter diese erst im Jahr 2019 geschickt hat? Betriebskostenabrechnung muss innerhalb der gesetzlichen Frist Mietern zugehen Laut Gesetz muss die
03.02.2017 09:57:00 kein Author
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Späte Betriebskostenabrechnung für 2017 - in 2019 erhalten |
Muss der Mieter die Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung 2017 zahlen, wenn der Vermieter diese erst im Jahr 2019 geschickt hat? Betriebskostenabrechnung muss innerhalb der gesetzlichen Frist Mietern zugehen Laut Gesetz muss die | |
Link: https://www.promietrecht.de/Blog/Spte-Betriebskostenabrechnung-fr-2017-in-2019-erhalten-E2803.htm Verlinkte Seiten: | |
Datum: 03.02.2017 09:57:00 | |
Autor: kein Author |
https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsergebnis/Guthaben/Betriebskostenabrechnung-bezahlte-Betriebskosten-zurueckbekommen-E2814.htm
Hat eine Prüfung der Abrechnung ein Betriebskostenguthaben ergeben, so können Sie dieses vom Vermieter zurückfordern und wieder zurück bekommen, auch wenn Sie bereits eine Nachforderung aus der Abrechnung bezahlt haben. Die
12.02.2017 17:57:00 kein Author
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Betriebskostenabrechnung - bezahlte Betriebskosten zurückbekommen |
Hat eine Prüfung der Abrechnung ein Betriebskostenguthaben ergeben, so können Sie dieses vom Vermieter zurückfordern und wieder zurück bekommen, auch wenn Sie bereits eine Nachforderung aus der Abrechnung bezahlt haben. Die | |
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsergebnis/Guthaben/Betriebskostenabrechnung-bezahlte-Betriebskosten-zurueckbekommen-E2814.htm Verlinkte Seiten: | |
Datum: 12.02.2017 17:57:00 | |
Autor: kein Author |
https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Mietvertrag-beendet-Vermieter-macht-keine-Heizkostenabrechnung-E3433.htm
Erstellt der Vermieter nach dem Auszug aus der Wohnung nicht die letzte Heizkostenabrechnung für ausstehenden Abrechnungsmonate, also nach dem Ende des Mietverhältnisses, dann ist es möglich die fehlende Heizkostenabrechnung für die
03.03.2019 11:57:00 kein Author
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Mietvertrag beendet - Vermieter macht keine Heizkostenabrechnung |
Erstellt der Vermieter nach dem Auszug aus der Wohnung nicht die letzte Heizkostenabrechnung für ausstehenden Abrechnungsmonate, also nach dem Ende des Mietverhältnisses, dann ist es möglich die fehlende Heizkostenabrechnung für die | |
Link: https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Mietvertrag-beendet-Vermieter-macht-keine-Heizkostenabrechnung-E3433.htm Verlinkte Seiten: | |
Datum: 03.03.2019 11:57:00 | |
Autor: kein Author |
https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Keine-Heizkostenabrechnung-Heizkostenvorschsse-zurckbehalten-E3432.htm
Wenn über die Vorschüsse für warme Betriebskosten nicht innerhalb der Abrechnungsfrist formell korrekt abgerechnet wird, kann der Mieter die laufenden Vorschüsse für warme Betriebskosten - Heizkostenvorauszahlungen - zurückbehalten.
03.03.2019 10:49:00 kein Author
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Keine Heizkostenabrechnung - Heizkostenvorschüsse zurückbehalten |
Wenn über die Vorschüsse für warme Betriebskosten nicht innerhalb der Abrechnungsfrist formell korrekt abgerechnet wird, kann der Mieter die laufenden Vorschüsse für warme Betriebskosten - Heizkostenvorauszahlungen - zurückbehalten. | |
Link: https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Abrechnung/Abrechnungsfrist/Keine-Heizkostenabrechnung-Heizkostenvorschsse-zurckbehalten-E3432.htm Verlinkte Seiten: | |
Datum: 03.03.2019 10:49:00 | |
Autor: kein Author |
https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Vermieter-korrigiert-Betriebskostenabrechnung-nicht-was-tun-E3671.htm
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, gem. § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB dem Mieter die Nebenkostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraumes (siehe Vereinbarung im
24.10.2020 17:12:00 kein Author
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Vermieter korrigiert Betriebskostenabrechnung nicht – was tun? |
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, gem. § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB dem Mieter die Nebenkostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraumes (siehe Vereinbarung im | |
Link: https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Vermieter-korrigiert-Betriebskostenabrechnung-nicht-was-tun-E3671.htm Verlinkte Seiten: | |
Datum: 24.10.2020 17:12:00 | |
Autor: kein Author |
https://www.promietrecht.de/Mieterhoehung/Vergleichsmietenerhoehung/Zustimmung/Streit-um-die-Zustimmung/Mieterhoehung-auf-ortsuebliche-Miete-Keine-Zustimmung-als-Mieter-E1327.htm
Stimmt ein Mieter der Vergleichsmietenerhöhung nicht zu, dann muss der Vermieter Zustimmungsklage beim Amtsgericht erheben. Der Vermieter hat Anspruch auf Zustimmung: Zustimmung zur Mieterhöhung, Vergleichsmietenerhöhung  Geben
17.01.2014 19:18:00 kein Author
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Mieterhöhung auf ortsübliche Miete - Keine Zustimmung als Mieter |
Stimmt ein Mieter der Vergleichsmietenerhöhung nicht zu, dann muss der Vermieter Zustimmungsklage beim Amtsgericht erheben. Der Vermieter hat Anspruch auf Zustimmung: Zustimmung zur Mieterhöhung, Vergleichsmietenerhöhung  Geben | |
Link: https://www.promietrecht.de/Mieterhoehung/Vergleichsmietenerhoehung/Zustimmung/Streit-um-die-Zustimmung/Mieterhoehung-auf-ortsuebliche-Miete-Keine-Zustimmung-als-Mieter-E1327.htm Verlinkte Seiten: | |
Datum: 17.01.2014 19:18:00 | |
Autor: kein Author |