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Angefragter Suchbegriff: gemeinschaftsraum

Es wurden 2 Suchergebnisse gefunden:

Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass Mieter einen gemeinschaftlichen Dachboden eines Hauses mitnutzen dürfen, dies dann aber nicht (mehr) möglich ist, so besteht die Möglichkeit zur Mietminderung .  Nicht möglich ist die Miete zu mindern,

Wäsche waschen und trocknen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Wenn Sie eine Wohnung gemietet haben, besteht grundsätzlich der Anspruch, dass Sie dort auch Ihre Wäsche pflegen können. Der Vermieter kann das auch nicht