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Ratgeber Untervermietung
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Pünktliche Mietzahlung für die Wohnung - Samstag ist kein Werktag
Die pünktliche Mietzahlung ist sehr wichtig, wenn man sich keinem Kündigungsrisiko für die Wohnung aussetzen will. Bis wann muss die Miete, wenn der 3. Werktag ein Samstag ist, auf dem Konto des Vermieters sein, schon am Werktag zuvor, also am Freitag, oder reicht der nächste Werktag?
Bis wann ist die Miete für einen Wohnung zu zahlen?
- Nach dem Gesetz muss die Miete für den jeweiligen Monat am 3. Werktag des Monats gezahlt sein, § 556b BGB. Was bedeutet das genau?
In welchen Fällen ist eine Mietzahlung für die Wohnung unpünktlich, nicht rechtzeitig erfolgt?
Der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden, dass es ausreichend ist, wenn Mieter spätestens am 3. Werktag eines Monats die Überweisung der Miete durch ihre Bank ausführen lassen:
Monatliche Miete - Bis wann ist die Zahlung pünktlich?
- Das Konto muss dafür immer ausreichend Guthaben für die Überweisung haben.
- Wir empfehlen, damit es zu keinen unnötigen Auseinandersetzungen kommt, dass Mieter die Zahlung der Miete bis zum 3. Werktag eines Monats ausführen.
Pünktliche Überweisung der Miete für die Wohnung - der Samstag zählt nicht als Werktag
Der Samstag ist eigentlich ein Werktag. Aber nicht für die Mietzahlung.
- Da am Samstag die Banken geschlossen haben, wird der Samstag für eine fristgemäße Zahlung bzw. für die fristgemäße Beauftragung der Überweisung nicht als Werktag gerechnet.
- Wäre die Miete dann eigentlich an einem Samstag fällig, so muss die Miete erst am darauffolgenden Werktag auf dem Konto des Vermieters sein.
Fällt z.B. der Monatserste auf einen Donnerstag (der kein Feiertag ist), dann ist dies der erste Werktag des Monats,
Freitag ist der zweite Werktag,
und der darauffolgende Montag ist dann für die Mietzahlung der dritte Werktag (wenn der Montag kein Feiertag ist).
- Es ist dann, gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofs, ausreichend, gemäß diesem Beispiel, die Überweisung der Miete am Montag auf den Weg zu bringen.
- Das Konto muss dafür über ein ausreichendes Guthaben verfügen, denn sonst wird die Überweisung ggf. nicht ausgeführt.
Käme im Beispiel noch ein Feiertag hinzu, der z.B. auf den Monatsersten fällt, dann verschiebt sich die Fälligkeit um einen weiteren Tag.
Nicht rechtzeitige Mietzahlungen können ein Kündigungsgrund für den Vermieter sein
Wenn die Mietzahlung unpünktlich ist (auch wenn schon weitere Mietrückstände bestehen), der Vermieter bereits schon einmal wegen unpünktlicher Zahlung abgemahnt hat, dann kann der Vermieter diese Zahlungsverspätung auch als Grund für eine Kündigung der Wohnung verwenden:
Kündigung des Vermieters wegen unpünktlicher Mietzahlung
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